„Wer ab Januar einen neuen Job in einer Kölner Bäckerei antritt, muss aufpassen – gerade bei Zuschlägen für Mehr- und Nachtarbeit, beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, sagte Ernst Busch, der Geschäftsführer der NGG-Gewerkschaft Köln. Busch warnt vor „schwarzen Schafen“ unter den Bäckermeistern: „Einige werden versuchen, ihre Beschäftigten über den Tisch zu ziehen.“ Zu den „schmutzigen Tricks in Backstuben“ gehöre es, dass einige Bäckermeister bereits jetzt kein Weihnachtsgeld mehr bezahlt hätten. „Das ist nicht nur dreist. Das verstößt auch gegen geltendes Recht“, so Busch. Das Weihnachtsgeld hätte, so die NGG Köln, bereits mit der Novemberabrechnung auf den Konten der Beschäftigten sein müssen: bei einem jungen Bäckergesellen mit Vollzeitjob 210 Euro, bei einer langjährigen Verkäuferin bis zu 470 Euro. Azubis bekommen zwischen 60 und 110 Euro Weihnachtsgeld.

Dicke Luft in den Backstuben
Trotz der Kündigung des Tarifvertrages müssen Bäckereien ihren Beschäftigten – vom Gesellen über den Teigmacher und Ofenführer bis zur Verkäuferin – auch ab Januar den vollen Lohn weiterzahlen, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung der NGG. Das gälte auch für die Zuschläge sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. „Wenn Bäckermeister in Köln es nicht gebacken kriegen, ihren Beschäftigten einen fairen Lohn zu bezahlen, dann wird es dicke Luft in den Backstuben geben“, so Busch. Die NGG rät deshalb allen Bäckerei-Beschäftigten dazu, ihren Arbeitgebern klarzumachen, dass sie nicht bereit sind bei ihrem Lohn kleine Brötchen zu backen.

[il, Rainer Sturm|www.pixelio.de]