Gegenstand der Klage war ein Foto aus dem Jahr 2002 gewesen, das die Prinzessin und ihren Ehemann Prinz Ernst August von Hannover ohne ihre Einwilligung beim Skiurlaub zeigte. Das Bild war im Zusammenhang mit einem Artikel über den schlechten Gesundheitszustand verstorbenen Fürsten Rainer von Monaco erschienen. In diesem Kontext verstoße die Veröffentlichung nicht gegen die Menschenrechtskonventionen, stellte das Europäische Gericht fest und bestätigte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In Deutschland war der Abdruck des Fotos nicht unterbunden worden. Die deutschen Verfassungsrichter hatten befunden, es sei eine Frage von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse wie die Kinder des kranken Fürsten ihre Pflichten mit dem berechtigten Bedürfnis Urlaub in Einklang brächten.


[dts, Foto: Thorben Wengert | www.pixelio.de]