Das Justizzentrum in Köln

Köln | Das Landgericht Köln hat heute einen 15-jährigen Angeklagten zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt und ihn für schuldig befunden einen islamistisch motivierten Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen geplant zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und für den jungen Mann gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Er befindet sich aktuell in Untersuchungshaft und muss dort weiter verbleiben.

Die Verhandlung war nicht öffentlich. Das Landgericht Köln veröffentlichte nach der Urteilsverkündung eine Stellungnahme. Die Strafsache wurde von der 4. Großen Strafkammer – einer Jugendkammer – verhandelt. Das Urteil der Kammer: Der 15-Jährige wird wegen der Verabredung zum Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins verurteilt.

Der junge Mann, so stellt es die Jugendkammer fest, habe sich ab dem Herbst 2023 radikalisiert. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 15-Jährige sich mit einem Mittäter verabredete, um einen islamistisch motivierten Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zu verüben.

Abweichend zum Anklagevorwurf soll verabredet worden sein einen Lkw anzumieten, damit der 15-Jährige mit diesem über den Weihnachtsmarkt fahren könne und so möglichst viele Menschen, durch Überfahren zu töten. Für den jungen Mann seien die Besucher:innen des Weihnachtsmarktes „Ungläubige“. Der Mittäter sollte die Tat filmen. Dieses Video wollten die jungen Männer später veröffentlichen. Weiter schreibt das Gericht in seiner Begründung: „Zudem liegt der heutigen Verurteilung die Feststellung zu Grunde, dass der Angeklagte im gleichen Zeitraum in den sozialen Medien in einer Chatgruppe ein Video veröffentlichte, in dem er einen Anschlag auf vermeintlich „Ungläubige“ ankündigte. Im Hintergrund des Videos war ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) sichtbar.“