Köln (ots)// 20.11.2007 // 16:00 Uhr //
In dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem geplanten Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln-Weiden haben Polizei und Staatsanwaltschaft Köln eine gemeinsame Presseerklärung abgegeben.

Es gibt Anlass zu folgenden Klarstellungen:
Der Zeitpunkt der Pressekonferenz am Sonntag wurde im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die dort auch vertreten war, festgesetzt. Deshalb bewertet die Staatsanwaltschaft die Pressekonferenz nicht als "Schnellschuss".

Die zunächst für den folgenden Montag 12.00 Uhr geplante Pressekonferenz musste auf Sonntag vorverlegt werden. Der in der Kölner Bevölkerung – insbesondere unter Schülern, Lehrern und der Elternschaft – vorhandenen großen Beunruhigung wegen eines befürchteten Amoklaufs am Georg-Büchner-Gymnasium musste unverzüglich in geeigneter Weise entgegengewirkt werden. Besonderer Handlungsbedarf bestand vor dem Hintergrund des Jahrestages der  schrecklichen Ereignisse in Emsdetten.

Am Freitagvormittag war eine Suizidgefährdung des 17-jährigen  für die an der Gefährderansprache Beteiligten nicht erkennbar. Es bestehen daher keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten. Immer noch keine Stellungnahme gibt es weder aus dem Schulministerium, noch der Schule, ob die Eltern hätten informiert werden müssen.

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