Köln, 17.02.2006, 15:30 Uhr > Halter von Geflügel müssen ihre Tiere von Freitag (17.02.2006) bis Ende April dieses Jahres in geschlossenen Ställen halten. Darauf weist das Kölner Veterinäramt hin. Die Stallhaltungspflicht gilt für Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Werden die Vögel nicht im Stall, aber unter einer nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten, ist mindestens eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Pflicht zur Stallhaltung gilt für jeden Geflügelbesitzer, unabhängig von der Tierzahl. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich und beim Veterinäramt zu beantragen, sie machen aber weitere Untersuchungen wie etwa Blutproben erforderlich.

Ebenfalls bis Ende April ist der Handel und Verkauf von lebendem Geflügel auf Märkten verboten. Auch Geflügelausstellungen können bis zu diesem Zeitpunkt nicht genehmigt werden. Ferner weist das Veterinäramt auf das generelle Fütterungsverbot im Freien für Geflügel, aber auch Tauben hin. So soll verhindert werden, dass sich die Tiere durch Futter angelockte, infizierte Zugvögel mit der Vogelgrippe anstecken. Verstöße gegen diese Auflagen werden mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet.

Björn Troll für report-K.de / Kölns Internetzeitung
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