„Rund 75.000 Arbeitnehmer aus dem Friseurhandwerk und dem Wach- und Sicherheitsgewerbe müssen sich vor Lohndumping nicht mehr fürchten“ sagte heute der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Zuvor hatte er die Tarifverträge beider Branchen rückwirkend zum 1. Mai als so genannte Anschlusstarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte Tarifausschuss beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hatte gestern den Anträgen auf Allgemeinverbindlicherklärung zugestimmt. Damit gelten die Tarife für alle Beschäftigten dieser Branchen, auch wenn ihre Arbeitgeber nicht der Innung angehören. Wer von seinem Arbeitgeber weniger als den tariflich festgelegten Lohn bekommen hat, kann ihn somit auch rückwirkend einfordern. Die neuen Tarifverträge schließen zeitlich nahtlos an die alten an, so dass die Arbeitnehmer in jedem Fall tariflich abgesichert seien.

Im Friseurhandwerk sind von diesen Tarifverträgen etwa 45.000 und im Wach- und Sicherheitsgewerbe rund 30.000  Arbeitnehmer inklusive der geringfügig Beschäftigten betroffen. Die Vergütung für einen Friseur, der die Basistechniken beherrscht, beträgt demnach monatlich 1.300 Euro. Die wöchentliche Arbeitszeit ist tariflich auf 39,5 Stunden festgelegt. Der Tarifvertrag sieht eine Erhöhung der Vergütung ab 1. Mai 2010 auf monatlich 1.313 Euro und ab 1. Mai 2011 auf monatlich 1.326 Euro vor. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden für allgemeinverbindlich erklärt. So gibt es zum Beispiel im 1. Ausbildungsjahr zurzeit monatlich 380 Euro und ab 1. Mai 2011 monatlich 390 Euro. Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe wurden einzelne Lohngruppen für allgemeinverbindlich erklärt. Der Grundstundenlohn eines Sicherheitsmitarbeiters im Objektschutzdienst oder Separatwachdienst, der den Dienst hauptsächlich in geschlossenen Objekten auszuführen hat, beträgt ab 1. Juli 2009 7,69 Euro und ab 1. Juli 2010 7,82 Euro.

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