Förderung der Karnevalsumzüge in den Kölner Veedeln. | Illustration: Atelier Goral

Köln | In der Bezirksvertretung Kalk wird am 28. November 2024 über die städtische Förderung der Veedelszüge im Stadtbezirk entschieden. 10.000 Euro stehen zur Verfügung für die Session 2025.

Es handelt sich um Mittel aus dem städtischen Haushalt, die entsprechend budgetiert sind. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf die Förderung, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Die Antragsberechtigten sind:

• Vingster Veedelszug (Vingst)
• Arbeitskreis Höhenberger Karneval e.V. (Höhenberg)
• FV Ostheimer Karnevalsumzug e.V. (Ostheim)
• IG Kalker Dienstagszug (Humboldt/Gremberg)
• KG Löstije Brücker Müüs e.V. (Brück)
• Bürgerverein Neubrück (Neubrück)
• Fördergemeinschaft Merheimer Karnevalszug (Merheim)

Das Förderprogramm endet am 31. März 2025. Die Vereine können die Mittel im Bürgeramt Köln-Kalk beantragen. Die Bezirksvertretung Kalk entscheidet über die Förderung. Der Zuschuss erfolge maximal in der Höhe der zu erwartenden Kosten, so die Stadtverwaltung. Wer Zuschüsse beantragen will muss seinen Antrag bis 31. Oktober 2024 einreichen, da die Entscheidung in der Bezirksvertretung Kalk noch in diesem Jahr fallen muss.