Berlin | Bund und Länder haben sich auf eine Aufteilung der Kosten für die Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt.

Bund und Länder haben sich auf eine Aufteilung der Kosten für die Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Der Bund zahle eine monatliche Pauschale in Höhe von 670 Euro pro Flüchtling, beginnend mit dem Tag der Erstregistrierung bis zum Abschluss des Verfahrens, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstagabend in Berlin. Der Bund übernehme damit das Risiko für die Dauer des Asylverfahrens und die Anzahl der Asylbewerber.

Es werde keine feste Summe vom Bund an die Länder gezahlt, sondern dem Bedarf entsprechend. Außerdem stecke der Bund unter anderem 500 Millionen Euro in den sozialen Wohnungsbau. Die freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld würden auf die Länder verteilt.

Die derzeitige Prognose liegt bei rund 800.000 Flüchtlingen für das kommende Jahr. Zusammen mit weiteren finanziellen Hilfen können die Länder also mit mehr als vier Milliarden Euro rechnen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) zeigten sich zufrieden mit der Einigung.

Haseloff sprach von einem „Durchbruch“, durch den die Länder nun wieder Planungssicherheit für ihre Haushalte erhielten.

Albanien, Kosovo und Montenegro werden „sichere Herkunftsstaaten“

Albanien, Kosovo und Montenegro werden künftig im Asylverfahren als „sichere Herkunftsstaaten“ betrachtet. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstagabend nach einem Treffen mit den Länderchefs mit. Bislang gelten als „sichere Herkunftsstaaten“ alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien.

Über die Neuaufnahme der drei Länder habe Einigkeit geherrscht, sagte die Bundeskanzlerin. Der Asylantrag eines Asylbewerbers aus einem sicheren Herkunftsstaat ist nach § 29a AsylVerfG als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, sofern er nicht Tatsachen oder Beweismittel angibt, welche die Annahme begründen, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.

Autor: dts