Fans dürfen Plakate und Fahnen aufhängen, betonte heute Jürgen Becher, Geschäftsführer des Mietervereins Köln. In einer Bekanntmachung erklärt Becher: „Im Fenster, also in der Wohnung selbst, kann ein Mannschaftsposter oder die Nationalfahne aufgehängt werden. Dies kann niemanden stören. Auch auf dem Balkon kann eine Fahne installiert werden. Zu beachten ist dabei, dass bei der Montage einer Halterung dann, wenn in die Bausubstanz eingegriffen wird, der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden muss. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass sich Fahnen oder Plakate auf dem Balkon nicht selbstständig machen können und nicht auf den Bürgersteig hinunterfallen können. Die Mieter sind auch berechtigt, die Nationalfahne aus dem Fenster wehen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Fahne Normalgröße hat und die Fenster der Nachbarwohnung nicht automatisch mit beflaggt werden.“

Bei schönem Wetter bietet es sich an, die Fernsehübertragung von der Fußball-Weltmeisterschaft auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten zu verfolgen. Auch hierzu sind die Mieter grundsätzlich berechtigt, erklärte Becher. „Fußballfans sollten aber gleichzeitig daran denken, dass Lachen, Schreien, Musik oder Originalfernsehkommentar im Freien viel stärker wahrgenommen werden als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern. Deshalb besser die Spiele in der Wohnung verfolgen oder in Lokalen oder beim Public Viewing“, rät Becher. Denn bei aller Freude dürfe nicht vergessen werden, dass ab 22 Uhr nach dem Landesimmissionsschutzgesetz Nachtruhe gilt und Mieter darauf achten müssen, dass Nachbarn und Mitbewohner nicht unangemessen gestört werden.

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