Gegen 15:00 Uhr machte sich ein Mitarbeiter eines Autofachgeschäfts mit den Tageseinnahmen auf den Weg zu seinem Geldinstitut. Unvermittelt wurde er von einem 21-jährigen Straßenräuber attackiert. Der Geldbote wehrte sich so heftig, dass der Straßenräuber keinen Erfolg hatte. Bei der Rangelei stieß der Täter eine Passantin um, die ebenso wie der Geldbote zu Boden stürzte. Dem Räuber gelang die Flucht.
Exakt zu diesem Zeitpunkt befand sich ein Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr Köln auf dem Rückweg von einem Einsatz. In Höhe des Tatortes wurde der Zugführer (48) auf die Situation an dem Geldinstitut aufmerksam und sprach seine Mitarbeiter im Löschfahrzeug hierauf an. Ein 27-jähriger Brandmeister ergriff sogleich die Verfolgung des flüchtigen Räubers. Während der Verfolgung bemerkte der in voller Einsatzmontur bekleidete Feuerwehrmann, dass er kein Handy mit sich führte. Kurzerhand sprach der einfallsreiche Verfolger einen Passanten auf der Straße an. Nachdem dieser dem Brandmeister kurzerhand sein Handy zur Verfügung stellte, nahm dieser wieder die Nacheile auf. Während des Nachlaufens stellte der 27-Jährige nun wiederum fest, dass das Handy auf eine Fremdsprache und die Tastensperre eingestellt bzw. eingerastet war. Im Laufen gelang es dem technisch versierten und austrainierten Verfolger, das Handy „umzustellen“ und den Notruf zu betätigen Gegenüber den Beamten der Einsatzleitstelle der Polizei Köln schilderte der 27-Jährige den jeweiligen und detaillierten Standort. Pech für den Täter: Der 27 jährige Brandmeister ist Mitglied der Feuerwehrsportgruppe der Berufsfeuerwehr Köln. Zudem hat der Brandmeister  einige Tage zuvor am FishermansFriend – Strongmanrun am Nürburgring erfolgreich teilgenommen. So dermaßen austrainiert konnte er den Straßenräuber in Feuerwehrstiefeln (ca.2 kg) und Brandschutzüberhose (ca. 3 kg) locker folgen.
Auf der Vogelsanger Str. wurde der 21-Jährige letztendlich festgenommen und gab zu, einen Komplizen zu haben. Der Komplize konnte wenig später ebenfalls festgenommen werden und gab seine Beteiligung an der Tat zu.

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