Großmarktgelände Köln-Raderberg am 9. April 2024

Köln | Am 5. September soll der Wirtschaftsausschuss des Kölner Rates mit einer Dringlichkeitsentscheidung zum Kölner Großmarkt entscheiden. Die endgültige Entscheidung soll am 1. Oktober 2024 in der Ratssitzung getroffen werden. Die FDP im Kölner Rats spricht von einem Sargnagel für den Kölner Großmarkt.

Sieben Jahre altes Rechtsgutachten

Derzeit befinden sich noch 62 Unternehmen auf dem Kölner Großmarktgelände, so zeigt es eine Liste mit den Namen der Unternehmen, die den Kölner Ratsfrauen und -herren vorgelegt wird.

Ein KO-Kriterium war immer die Frage nach dem Beihilferecht für ein neues Frischezentrum. Die Stadt legte dazu juristische Gutachten vor, die die Aussage treffen, dass bei einer Bezuschussung eines Frischezentrums mit 3 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln pro Jahr beihilferechtliche Bedenken bestünden. Dabei geht das Gutachten davon aus, dass ein Frischezentrum nur dauerhaft defizitär betrieben werden könne. Eine Rechtssicherheit könnte die Stadt Köln nur erhalten, wenn sie das Frischezentrumsvorhaben in ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen würde. Die Rechtsgutachter stellen in Frage, ob bei der Errichtung eines Frischezentrums ein Allgemeininteresse vorliege. In einem solchen Fall gibt es aber keine vergleichbare Entscheidung, also würden die Kölner Neuland betreten. Allerdings habe Köln auch die Funktion eines der wichtigsten Oberzentren Deutschlands zu sein und der Großmarkt in Köln historisch gewachsen sei. Das Gutachten stammte aus dem Jahr 2017 und ist damit fast 7 Jahre alt. 2018 widmete sich der eingeschaltete Rechtsanwalt erneut dem Thema vor allem vor der Fragestellung einer gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft. Würden die Marktbeschicker in der Funktion eines Beirates eingebunden, sah der Jurist Chancen. In seinem damaligen Fazit schrieb Jurist Stefan Mager: „Die weitere Vorgehensweise ist abhängig von der Willensbildung im Rat der Stadt Köln. In erster Linie ist Rechtssicherheit in beihilferechtlicher Hinsicht zu schaffen.“ Ein neues Frischezentrum sei eine Abwägungsentscheidung.

Am 1. Oktober 2024 soll der Rat nun beschließen den Großmarkt Köln zum 31. Dezember 2025 endgültig zu schließen, so die Vorlage der Verwaltung. Das städtische Unternehmen Köln-Business Wirtschaftsförderung soll den Händler:innen dabei helfen städtische oder private Grundstücke oder Objekte zu finden von denen sie aus ihre Leistungen weiter anbieten können. Damit spart die Stadt Köln ab dem Haushaltsjahr 2026 insgesamt 13,3 Millionen Euro ein. Die Stadt will ab dem Jahr 2025 auf dem Gelände die Parkstadt-Süd entwickeln.

FDP enttäuscht

zel, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, zeigt sich in einem schriftlichen Statement enttäuscht: „Dass das Ratsbündnis dem Großmarkt und seinen über 60 Händlern nun den Sargnagel verpasst, ist ein Trauerspiel. Bis zuletzt haben wir dafür gekämpft, den Standort im Kölner Süden zu verlängern bis den Händlerinnen und Händlern ein Alternativstandort angeboten werden kann. Doch statt den ansässigen Unternehmen und den vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Planungssicherheit zu geben, sind dem Ratsbündnis die Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln offensichtlich völlig egal. Mit blindem Aktionismus verpasst Grün-Schwarz dem Wirtschaftsstandort Köln einen weiteren Tiefschlag.“

Die FDP lastet die Schließung des Großmarktes dem Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt an.