59 Abgeordnete enthielten sich, 192 stimmten dagegen. Mit dieser Festlegung entschied sich das Parlament über den Vorschlag der Kommission, den Mutterschutz auf 18 Wochen auszuweiten, hinauszugehen. Die Festlegung muss nun vom Ministerrat und der Kommission abgesegnet werden. Da es sich bei den EU-Richtlinien um Empfehlungen handelt, können die EU-Mitgliedsländer selbst entscheiden, wie sie diese dann umsetzen. Laut EU-Empfehlung sollte auf nationaler Ebene jedoch ein geeignetes Modell mit einem Mindestlohnausgleich von 75 Prozent in den letzten vier Wochen vorliegen. Nach Berechnung der deutschen Arbeitgeberverbände würde eine Verlängerung in Deutschland Kosten von mehr als zwei Milliarden Euro jährlich verursachen, weshalb sich Deutschland neben Frankreich und Österreich gegen die Verlängerung aussprach. In Deutschland gilt bislang eine Mutterschutzzeit von 14 Wochen bei vollem Lohnausgleich. In Österreich und Frankreich gilt der volle Mutterschutz für 16 Wochen.

[dts]