Bislang hatten die Kommunen den ersten Zugriff auf Abfälle aus privatem Müll. Sie konnten die Abfälle selbst einsammeln oder die Aufträge an private Unternehmer vergeben. Mit der Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen private Entsorger Wertstoffe sammeln, ohne von den Kommunen beauftragt worden zu sein. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn sich das private Sammeln "auf die Planungssicherheit und die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" auswirke. Aus Sicht der Kommission gehe diese Regelung nicht weit genug und könne "die Möglichkeit zum Wettbewerb reduzieren", hieß es in der Stellungnahme.


[dts, Foto: EU_kommission/eukomm_pix_Schmuttel]