Gegenstand der Verhandlung war eine Vertragsklausel der Eon-Tochter, die es dem Unternehmen erlaubt hatte, die Gaspreise ohne stichhaltige Begründung zu erhöhen. Dadurch würden die Kunden "unangemessen benachteiligt", die Klausel sei somit unwirksam. Das Gericht begründete sein Urteil mit "fehlender Transparenz", zudem stelle der Punkt einen Verstoß gegen das Vertragsrecht dar. Mit dem Urteil ging der bisher langwierigste Prozess zum Thema überhöhter Gaspreise zu Ende. Bereits seit vier Jahren hatten 52 Kunden von Eon Hanse gegen den Konzern geklagt, unterstützt wurden diese von der Verbraucherzentrale. Das zugleich bundesweit erste Sammelverfahren zu diesem Thema hatte mehrere weitere Kunden zu einer Klage gegen die Energieanbieter bewegt. Die Verbraucherzentrale in Hamburg, die zudem den Prozess finanziert hatte, sprach nach der Urteilsverkündung von einem "Sieg für alle Gaskunden in Deutschland". Nach deren Auffassung gelte das Urteil nicht nur für die genannten 52 Kunden, sondern für alle Gaskunden Deutschlands mit ähnlichen Vertragsklauseln hinsichtlich der Preisanpassung. Das Ende des Rechtsstreits ist allerdings offenbar noch nicht erreicht. Eine Sprecherin von Eon hat angekündigt, dass der Energiekonzern in Berufung gehen werde.

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