12 km Akten müssen getrennt werden.
Mit dem zweiten Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen, das zum neuen Jahr eintritt, werden die 11 Versorgungsämter in NRW aufgelöst und ihre Aufgaben auf zwei Landschaftsverbände und auf die Kommunen übertragen. Für das Kölner Versorgungsamt heißt dies, dass in den nächsten Wochen 600.000 Akten physisch getrennt werden müssen und auf Bonn, Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis und Köln aufgeteilt werden müssen. Alleine in Köln werden dann 28.500 Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht und 11.500 Verfahren nach dem Bundeselterngeld verbleiben.

Stadtdirektor Kahlen sieht die Entwicklung kritisch und begründet diese Einschätzung damit, dass viele dieser Verfahren gar nicht im persönlichen Kontakt, sondern auf schriftlichem Wege geregelt werden und somit bürgernahe Verwaltung in diesen Fällen nicht erforderlich ist. Das Bundeselterngeld wird zum Großteil über das Internet abgewickelt. Kahlen zeigt auch auf, dass der Bundesrechnungshof ausgerechnet hat, dass hätte man die 11 Versorgungsämter zentral auf drei reduziert, man 28 Millionen Euro hätte einsparen können. Jetzt verteilt man 11 Ämter auf 57 Kommunen. Für die Stadt Köln bedeutet die Umstellung, Mehrkosten, die aber noch nicht richtig beziffert werden können,  die zum größten Teil vom Land erstattet werden und vor allem viel Arbeit.

Neue IT-Technik und die elektronische Akte soll weiterentwickelt werden
Zunächst ist da die Mammutaufgabe der Umstellung. Neue IT-Technik ist vorbereitet worden und muss eingeführt werden und die Aktenlagen müssen getrennt, sortiert und verpackt werden. Kahlen nennt dies "Knochenarbeit, denn da kann man nicht einfach den Hebel umlegen". Am 14. Dezember wird im Kölner Versorgungsamt, der letzte Publikumsverkehr im alten Stil stattfinden. Dann ruhen bis Neujahr die Geschäfte und am 2.1.2008 erfolgt der Neustart. Einen Generaltest hat man sich für den 28.12.2007 in der neuen Struktur vorgenommen. Klappt der nicht, dann muss noch über Neujahr nachgebessert werden. Alle Beteiligten treten mit der Maxime an: "In der Dienstleistung darf es keine Qualitätsminderung geben und die Umstellung darf für die Menschen nicht spürbar sein.", so Kahlen.

Für die Kölner Kunden ändert sich zunächst nichts, die Dienststelle bleibt in der Boltensternstraße. 55 städtische Mitarbeiter werden dann hier arbeiten. Der ärztliche Dienst wird im Rahmen einer Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Köln, Bonn, Leverkusen und den Rhein-Erft-Kreis vorgenommen. Als Ziel für 2008 hat man sich gesetzt die elektronische Akte weiterzuentwickeln. Geleitet wird die neue Dienststelle von Hajo Mohr, der auch Bürgeramtsleiter in Mülheim ist. Brigitte Feld wird Abteilungsleiterin für den Bereich "bundeselterngeld" und Hermann Josef Ackermann Abteilungsleiter "Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht."

Nachbesserungsbedarf in der Diskussion mit dem Land sieht Kahlen in der Besetzung des ärztlichen Dienstes. Hier finanziert das Land nur eine Stelle, statt der geforderten zweieinhalb Stellen. Notfalls will Kahlen rechtlich gegen das Land vorgehen, wenn hier nicht nachgebessert wird.

INFOBOX: Ansprechpartner
Stadt Köln / Haus B
Boltensternstraße 10

Bereich Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht:
Tel.: 0221-93334-200/-300
Fax: 0221-93334-222/-333
feststellungsverfahren-schwerbehindertenrecht(at)stadt-koeln.de

Bereich Bundeselterngeld
Tel.: 0221-93334-101/-102
Fax: 0221-93334-155
bundeselterngeld(at)stadt-koeln.de

Geöffnet ist das Amt zu den normalen Öffnungszeiten der Stadt Köln.

Andi Goral für report-k.de / Kölns Internetzeitung