Die Uni als Vermieter will nun, unter Einbeziehung des Trägers vom Knusperhäuschen, einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der das Haus auf seine Bausubstanz und Sicherheit überprüfen soll. Eine Ankündigung, die in der Elternschaft auf Unverständnis stößt und zu erneuter Verunsicherung führt: Jeder Träger einer Kindertagesstätte ist zwecks Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis verpflichtet, die Sicherheit der Einrichtung durch regelmäßige Überprüfungen zu gewährleisten. Diese haben auch im Knusperhäuschen stattgefunden: Brandschau (2005), technische Überwachung hinsichtlich Sicherheitstechnik und Umweltschutz (2007), Überprüfung der elektrischen Anlagen in (2007). Dementsprechend liegt dem Knusperhäuschen auch eine unbefristete Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt vor. Zusätzlich hat eine unabhängige Baufirma im Juni 2008 mit einer umfangreichen Begehung im Haus bestätigt, dass keinerlei bauliche Mängel im und am Haus gefunden wurden.

Die Eltern fürchten nun, dass die Uni über ein Gutachten erneut den Hebel ansetzt, um doch noch eine Begründung für den Abriss des Knusperhäuschens zu finden. Nach wie vor ist das Mietverhältnis zum Jahresende gekündigt.

[ag]