Stadt soll Baugenehmigung schnell erteilen
Der Investor sieht allerdings die Voraussetzung für die Realisierung der Pläne in einer zügigen Erteilung entsprechender Baugenehmigungen, die den letzten nicht verkauften Bauabschnitt am Blaubach betreffen und fordert die Realisierung bis Anfang April. Da die Fundamentarbeiten schon laufen, müsste die geänderte Planung integriert werden, so der Projektträger. Bei der Stadt will man nun schnell handeln, damit für die Stadt auch keine Kosten entstehen.


Städtische Verwaltung will bis zum 31.3. Vorlage in Stadtentwicklungsausschuss einbringen
Baudezernent Bernd Streitberger ließ heute schriftlich mitteilen: „In die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31. März 2011 wird die Verwaltung eine Vorlage einbringen, die den Vorschlag enthält, den förmlichen Beschluss zu den Änderungen des Bebauungsplanes (Arbeitstitel „Altes Polizeipräsidium“) mit dem Beschluss über die Offenlage des geänderten Bebauungsplanes zu verbinden.“ Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebäuderiegel an der Tel-Aviv-Straße und am Blaubach innerhalb der vorgegebenen Höhen intensiver auszunutzen und im Anschlussbereich zwischen Blaubach und Waidmarkt die überbaubare Grundstücksfläche zu vergrößern. Hierdurch wird der Flächenverlust, der mit dem Wegfall des Hochhauses einhergeht, gemindert.

Kritische Anmerkungen des Aktionsbündnis Stadtbaukultur
Laut dem Kölner Aktionsbündnis Stadtbaukultur habe die Stadt Köln dem Investor am Waidmarkt die Einhaltung des Höhenkonzeptes für die Kölner Innenstadt zur Auflage gemacht. Ein siebengeschossiger Neubau auf dem Gelände des alten Polizeipräsidiums stehe nicht im Einklang mit dem Höhenkonzept. Weiterhin sagt das Aktionsbündnis, die maximale Höhe für einen Neubau an dieser Stelle, die im Wirkfeld der Romanischen Kirche St. Georg liegt, sei die (niedrige) Höhe der Traufe am Langschiff dieser Kirche. Obwohl in dieser Situation rechtlich dem Investor keine Entschädigung für den von ihm nun errechneten Schaden zustehen dürfte, lege die nun entstandene Situation eine Kompensation des fehlerhaften Verwaltungshandelns nahe. Hierzu könnte eine Ausnahmegenehmigung von Höhenkonzept durch den Rat der Stadt Köln geeignet sein, an die Prof. Peter Canisius, Sprecher des Aktionsbündnisses Stadtbaukultur, jedoch einige Bedingungen knüpft. So müsste der geplante Neubau mit der niedrigst möglichen Höhe entworfen werden und es müsste eine erstklassige Architektur erreicht werden. Außerdem müsste sich das geplante Gebäude städtebaulich in den vom Grundstück des alten Stadtarchivs bis zu den Bächen zu planenden neuen Waidmarkt einfügen.

[ag]