Stalking bedeutet Angst und Unferiheit
Sie kommen nach Hause und vor Ihrer Türe liegt ein Blumenstrauß – eigentlich ein Grund zur Freude. Wenn man aber weiß, dass gleich das Telefon läuten wird und das nicht nur einmal, sondern den gesamten Abend über, wenn man weiß, dass man nirgendwo hingehen kann, ohne beobachtet zu werden, wenn man weiß, dass es immer neue böse Überraschungen gibt – dann ist dieser Blumenstrauß kein Grund zur Freude, sondern eine Drohung: „Ich bin da, jetzt und immer. Ich kontrolliere Dich, Deine Freundschaften, Deine Kontakte. Ich finde Dich, auch wenn Du umziehst, Deine Arbeitsstelle wechselst, in eine andere Stadt gehst“. Stalking ist das gebräuchliche Wort für das beständige Nachstellen. Es bedeutet für die Täter eine Fixierung auf einen Menschen, den es zu besitzen, zu beherrschen gilt. Es bedeutet für die Opfer, Angst, Unfreiheit, Verlust der Lebensqualität, Verlust sozialer Kontakte. Bekannt geworden ist das Phänomen im Zusammenhang mit Prominenten, die von Verehrern und Fans verfolgt werden, aber es kann jeden treffen und viele sind betroffen.

Waren Opfer von Stalking früher auf sich selbst gestellt und konnte die Polizei erst dann tätig werden, wenn „etwas geschehen“ war, so bietet das am 31. März 2007 in Kraft getretene „Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen“ neue Möglichkeiten zur strafrechtlichen Sanktionierung von beharrlicher und bedrohlicher Nachstellung. Das neue Gesetz eröffnet den Opfern weitergehende Möglichkeiten, sich gegen Belästigungen und Bedrohungen frühzeitig zur Wehr zu setzen.  Das Opfer kann nach dem Gewaltschutzgesetz ein Kontakt- oder Näherungsverbot erwirken. Verstößt der Täter gegen diese Anordnung kann ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt werden. Das Strafrecht sieht nach § 238 StGB (Nachstellung) Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen für denjenigen vor, der einem anderen nachstellt und in seiner Lebensführung einschränkt.

Beratungsstellen weiten sich aus
Gesetze allein reichen jedoch nicht. Darum unterstützt die Kölner Opferhilfe ab sofort die bereits bestehende Arbeit der Diakonie Michaelshoven e.V. und des Gewaltschutzzentrums des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF). Diese berieten und halfen bisher Opfern von häuslicher Gewalt. Nun übernimmt die Opferhilfe für ein Jahr die Personalkosten für jeweils eine halbe zusätzliche Stelle in jeder Einrichtung, damit sich dort eine Mitarbeiterin speziell um die Betreuung von Stalkingopfern aber auch um Vernetzung, Aufklärung über Stalking und die Hilfsangebote kümmern kann. Ausschlaggebend hierfür war die große Nachfrage in den beiden Beratungsstellen.

„In den Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, in denen in Köln jährlich über 1.000 Opfer Gewalt Beratung und weitergehende Hilfe finden, wurden wir in den vergangenen Jahren immer wieder auch mit der Not von Stalkingopfern konfrontiert. Aber das Instrumentarium, das wir dort vorhalten konnten, reichte einfach nicht aus. Wir wissen, dass die Opfer über ihre Erlebnisse sprechen wollen und müssen, sie brauchen konkrete Tipps, um sich gegen die Nachstellungen zu wehren, sie brauchen Hilfe, um die einzelnen Vorgänge zu dokumentieren und sie brauchen Unterstützung, um die geeigneten Beratungsstellen zu finden, sie wünschen sich verlässliche Ansprechpartnerinnen und -partner – kurz, Opfer brauchen ein System, in dem sie für sich und ebenfalls betroffene Angehörige die notwendigen, individuell unterschiedlichen Hilfen erhalten“, erklärt Claudia de Fries, zuständige Abteilungsleiterin der Diakonie Michaelshoven e.V.

Opfer von Stalking oder häuslicher Gewalt wenden sich bitte an:

Rechtsrheinisch:
Diakonie Michaelshoven e.V.
Beratung und Gewaltschutz
Bergisch Gladbacher Str. 71
51065 Köln
0221-9384376
stalking@diakonie-michaelshoven.de

Linksrheinisch
SkF-Gewaltschutzzentrum
Gilbachstraße 23
50672 Köln
0221-95 29 44 26
gewaltschutz@skf-koeln.de

[cs; Foto: Jeanne/ www.pixelio.de]