"Das Foul von Timoschtschuk ist nicht das Beispiel eines geringstmöglichen rohen Spiels. Das ergibt sich schon aus der Intensität, die aus der Schnelligkeit des Ablaufs und der erheblichen Aufprallgeschwindigkeit auf Grund des Aufeinanderzusprintens folgt", erklärte Goetz Eilers in seiner Urteilsbegründung. Der Klub und Timoschtschuk hatten fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichtes eingelegt, das nach mündlicher Verhandlung die im Einzelrichterverfahren verhängte Sperre von drei Spielen wegen rohen Spiels bestätigt hatte und damit dem Antrag des Kontrollausschusses gefolgt war. Timoschtschuk war in der dritten Minute der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 6. November 2011 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden.

[dts]