Der Landtag NRW
Der Landtag ist das zentrale Organ Nordrhein-Westfalens. In ihm versammeln sich die Abgeordneten, die von den wahlberechtigten Bürgern gewählt worden sind. Diese werden all fünf Jahre neu gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind die Gesetzgebung für das Bundesland NRW, die Wahl anderer Verfassungsorgane, die Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie die Kontrolle von Landesregierung und –verwaltung. Derzeit sind im Landtag NRW vier Parteien vertreten: CDU (44,8 %), SPD (37,1 %), FDP (6,2 %) und Grüne (6,2 %). Zudem sitzt ein fraktionsloser Abgeordneter im Landtag, da er im Jahr 2007 aus seiner Partei, den Grünen, ausgetreten ist. Damit eine Partei mit Abgeordneten in den Landtag einziehen darf, muss sie bei der Landtagswahl mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen.

Das neue Wahlverfahren
Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte am 9. Mai 2010 erstmals zwei Stimmen. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt. Mit der ersten Stimme wählt er einen Direktkandidaten für seinen Wahlkreis. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht in den Landtag ein. Da es 128 Wahlkreise in NRW gibt, werden 128 Direktkandidaten gewählt. Die restlichen Sitze werden an so genannte Listenkandidaten verteilt, die ihre Partei repräsentieren. Sie werden mit der zweiten Stimme gewählt. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Listensitze erhält sie. Insgesamt hat der Landtag mindestens 181 Abgeordnete. Derzeit sitzen 187 Abgeordnete im nordrhein-westfälischen Landtag.


So wird gewählt
Im Kölner Stadtgebiet sind bei dieser Landtagswahl insgesamt 705.746 Bürger stimmberechtigt (2005: 681.684). Sie können ihre Stimme am 9. Mai 2010 von acht bis 18 Uhr in 800 Wahllokalen abgeben. Wer an diesem Tag verhindert ist, kann vorab eine Briefwahl beantragen oder an einigen so genannten Direktwahlschaltern abstimmen. Eine Liste aller in NRW zugelassenen Parteien oder Wählergruppen finden Sie hier >>>

Wie wird eine Briefwahl beantragt
Wer am 9. Mai das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann, hat verschiedene Möglichkeiten, um die Wahlunterlagen zu erhalten: Auf der Internetseite der Stadt kann online ein Antrag gestellt werden oder die Unterlagen können mit einem entsprechenden Antrag, der der Wahlbenachrichtigung beiliegt, angefordert werden. Darüber hinaus können die Wahlunterlagen per formlosen Brief an das Wahlamt, per Email ( wahlamt@stadt-koeln.de Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) oder per Fax (0221/ 221-21922) beantragt werden. Außerdem können die Briefwahlunterlagen persönlich in den Bürgerämtern, dem Kundenzentrum Innenstadt und dem Wahlamt in Chorweiler abgeholt werden. Dort werden Sonderschalter eingerichtet, an denen die Wähler auch unmittelbar vor Ort ihre Stimmen abgeben können.

Bei allen Anträgen sind folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift. Wenn eine Wahlbenachrichtigung schon vorliegt, soll auch die Nummer im Wählerverzeichnis benannt werden. Wenn eine dieser fünf Möglichkeiten zum Wählen genutzt wird, werden die Briefwahlunterlagen regelmäßig innerhalb von sechs Werktagen zugestellt. Falls innerhalb der sechs Tage nach Beantragung noch keine Rückmeldung erfolgt ist, sollte bei der Hotline des Wahlamts unter 0221 / 221 21212 nachgefragt werden.

Wie funktioniert eine Direktwahl?
Alle wahlberechtigten Kölner können in dem für sie zuständigen Bürgeramt direkt wählen. Die Direktwahl im Stadtbezirk Chorweiler findet nicht im Bürgeramt statt, sondern im Wahlamt. Im Wahlamt in Chorweiler ist die Direktwahl für Wähler aus allen Stadtbezirken möglich. Die Direktwahlschalter im Wahlamt und in den Bürgerämtern sind ab dem 13. April zu den unten genannten Öffnungszeiten besetzt. Um an der Direktwahl teilnehmen zu können, benötigen die Wahlberechtigten ihren Personalausweis oder Reisepass und nach Möglichkeit die ihnen zugesandte Wahlbenachrichtigung.

Öffnungszeiten und Anschriften der Direktwahlschalter:
Kundenzentrum Innenstadt (Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln):
Montag bis Freitag, 7 Uhr bis 19 Uhr
(Am Freitag vor dem Wahlsonntag, 7. Mai 2010, ist eine Direktwahl hier nur bis 12.00
Uhr möglich.)

Bezirksrathaus Nippes (Neusser Straße 450, 50733 Köln):
Montag bis Freitag, 7 Uhr bis 12 Uhr
Montag, 12 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag, 12 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag, 12 Uhr bis 18 Uhr

Bezirksrathaus Rodenkirchen (Hauptstraße 85, 50996 Köln):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 7:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag zudem 14 Uhr bis 16 Uhr

Bezirksrathaus Lindenthal (Aachener Straße 220, 50931 Köln):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 7:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag zudem 14 Uhr bis 16 Uhr

Bezirksrathaus Ehrenfeld (Venloer Straße 419-421, 50825 Köln):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 7:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag zudem 14 Uhr bis 16 Uhr

Bezirksrathaus Porz (Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 7:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag zudem 14 Uhr bis 16 Uhr

Bezirksrathaus Kalk (Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 7:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag zudem 14 Uhr bis 16 Uhr

Bezirksrathaus Mülheim (Wiener Platz 2 a, 51065 Köln):
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 7:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag zudem 14 Uhr bis 16 Uhr

Wahlamt (Athener Ring 5, 50765 Köln-Chorweiler):
Montag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr


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