Das Symbolbild zeigt eine Party

Köln | Im November gibt es drei Stille Feiertage. An Allerheiligen, am Volkstrauertag und Totensonntag gelten besondere gesetzliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Wer plant, umzuziehen oder seinen Geburtstag in der Lieblingsgaststätte zu feiern, sollte dies nicht an diesen drei Feiertagen machen, ansonsten kann ein Bußgeld fällig werden.

An Allerheiligen (Mittwoch, 1. November) und am Totensonntag (Sonntag, 26. November) sind von 5 Uhr bis 18 Uhr keine Musik-, Sport-, Zirkus- und Tanzveranstaltungen stattfinden. Auch Auch Sportveranstaltungen, Märkte oder andere gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, sowie Volksfeste und Betrieb von Freizeitanlagen dürfen an diesen Tagen nicht stattfinden. 

Am Volkstrauertag (Sonntag, 19. November) sind von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros, sowie von ähnlichen Unternehmen nicht erlaubt. Von 5 bis 18 Uhr gilt die Einschränkung auch für Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Musicals, Puppenspiele, Ballette und ähnliches Programm.

An allen drei Stillen Feiertagen ist zudem ganztägig der Betrieb von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen verboten. Auch Wohnungsumzüge sind nicht gestattet.

Der besondere Schutz der stillen Feiertage ergibt sich aus dem Feiertagsgesetz NRW. In besonderen Fällen kann die jeweilige Bezirksregierung Ausnahmegenehmigungen erteilen.

rs