Zum angekündigten Auflösungsvertrag von KVB-Vorstand Walter Reinarz erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Winrich Granitzka: "Wir nehmen mit Respekt zur Kenntnis, dass Walter Reinarz den Forderungen des Oberbürgermeisters – den Weg für einen Neuanfang freizumachen – nachkommt und einem Auflösungsvertrag zustimmen will." Gleichzeitig macht die Kölner CDU auch andere in die Geschehnisse um den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn verantwortlich.

Die CDU fordert den Oberbürgermeister auf, für die Klärung folgender Fragen zu sorgen:
"Bei der Wasserentnahme am Waidmarkt hat es erwiesenermaßen Verstöße gegeben. Die Umweltdezernentin der Stadt Köln ist zuständig für die Kontrolle von Qualität und Quantität des abgeleiteten Wassers. Das Land NRW hat mittlerweile die Art und Weise der Wasserentnahme/ -kontrolle gerügt. Fest steht, dass wesentlich größere Mengen Grundwasser gefördert wurden, als genehmigt. Zudem wies das aus der Baugrube abgeleitete Wasser erhebliche Sedimente und Ablagerungen auf. Nicht zuletzt zeigt sich dies in der Sandbank am Rheinauhafen im Bereich des Ausflußrohres. Beides hätte die zuständige Dezernentin zum Anlass nehmen müssen weiter aufzuklären oder Kontrollen anderer Stellen anzuregen. Von dieser „Pflicht des Offensichtlichen“ befreit auch nicht der von Frau Bredehorst bemühte formale Rückgriff auf das Wasserrecht. Wie sieht es also mit der Verantwortung der Umweltdezernentin wirklich aus?"

Die Umweltdezernentin Marlis Bredehorst ließ heute schriftlich zu diesem Zusammenhang erklären: "Die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt der Stadt Köln richten sich gemäß Paragraph 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach dem Schutzgut des Wassers und der Sicherung der Gewässer aus umweltrechtlicher Sicht. Im Vordergrund stehen hierbei die Erhaltung der ökologischen Funktionen der Gewässer, die Gewährleistung des Wasserhaushalts und insbesondere die Wasserversorgung zum Wohl der Allgemeinheit. Die Untere Wasserbehörde hat Sorge dafür zu tragen, dass Wasserverunreinigungen oder nachteilige Veränderungen der Wassereigenschaften verhütet werden und Rücksicht auf den Wasserhaushalt genommen wird. Bei der Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn Köln wird die Einleitung des abzupumpenden Wassers in den Rhein einschließlich der Wasserqualität geregelt. Dazu werden zahlreiche Forderungen gestellt und wasserqualitätssichernde Prüfungen verlangt. Aufgabe des Umweltamtes ist hierbei eine rein umweltrechtliche Prüfung, die sich auf die wasserwirtschaftlichen Belange bezieht, nicht aber die Kontrolle von Baugrund und Statik. In der wasserrechtlichen Erlaubnis wird auch die Menge der Grundwasserentnahme geregelt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes erhalten bleibt. Da in Köln eine ausreichende Grundwasserversorgung gegeben ist, ist die Menge der Grundwasserentnahme nicht grundsätzlich zu beschränken. Die Aufgaben des Umweltamtes im Zusammenhang mit der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse grenzen sich damit klar ab gegen alle anderen Fragestellungen des Baugrundes und der Statik, die ebenfalls Bezüge zum Grundwasser haben können. Die Prüfung und Kontrolle dieser Belange werden durch andere Genehmigungsbehörden geklärt. Die Aufgabe der unteren Wasserbehörde ist es also nicht, hydrogeologische und baustatische Kontrollen durchzuführen. So dienen auch die oft zitierten Trübungsmessungen nicht zur Ermittlung von gegebenenfalls mitabgepumpten Sedimentmengen sondern der Kontrolle des eingeleiteten Wassers bezüglich seiner Qualität. Diese war ausweislich der entsprechenden Protokolle immer unauffällig. Darüber hinaus sind die Trübungsmessungen von ihrem Ablauf her auch gar nicht in der Lage, Rückschlüsse auf abgepumpte Sedimentmessungen zuzulassen. Trübungsmessungen werden nicht kontinuierlich, sondern ein Mal in drei Monaten für wenige Stunden durchgeführt. Die Kontrolle eventuell mitabgepumpten Sediments ist Bestandteil der "besonderen technischen Vereinbarungen" zwischen Bauherr und bauausführenden Firmen und fällt nicht in den Geltungsbeich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, ist also von der erlassenden Behörde auch nicht zu kontrollieren. Es kann auch nicht von dort kontrolliert werden, weil eine Vorlage von Kontrollergebnissen in diesem Rahmen seitens der Bauaufsicht bei der Behörde nicht erfolgt.“ Dabei war es gerade nach dem Einsturz des Stadtarchivs Marlis Bredehorst, die selbst die größere Zahl Brunnen und das diese nicht genehmigt waren, als erste im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem damaligen Oberbürgermeister Fritz Schramama öffentlich machte.

Die CDU rügt die schlechte Kommunikationspolitik des Vorstandssprechers der KVB Fenske, SPD:  Die Menschen, die mit dem U-Bahn-Bau leben müssen, haben nach wie vor Angst und fühlen sich von den KVB im Stich gelassen. Seit einem Jahr ist seitens des Unternehmens nichts zu hören als schwer begreifbare Beschwichtigungen oder beredtes Schweigen. Diese Kommunikationspannen fallen in die Zuständigkeit des Vorstandssprechers. Wie also steht es um die Verantwortung von Herrn Fenske?

Der Oberbürgermeister habe gefordert, so die Kölner CDU, „die Verantwortlichkeiten zu klären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“. Nur so könne verloren gegangenes Vertrauen zurück gewonnen werden. Die CDU fordert Oberbürgermeister Roters auf, seinen Worten Taten folgen zu lassen und alle Verantwortlichkeiten schonungslos aufzuklären.

[ag]