CDU erwartet Rückzug der Vorlage
Die von der SPD-Fraktion initiierte Bürgerbefragung zum Ausbau des Godorfer Hafens, die der Oberbürgermeister am morgigen Dienstag, 1. März, dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen will, verstößt gegen die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zu diesem Ergebnis kommt die von der CDU-Fraktion beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Oberbürgermeister Jürgen Roters schlägt vor, der Rat solle „sich im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung das Ergebnis der Bürgerbefragung bei künftigen Entscheidungen dann zu Eigen machen, wenn sich in der Befragung eine Mehrheit ergibt, die mindestens 20 Prozent der 776.471 teilnahmeberechtigten Bürger ab 16 Jahren beträgt“. In ihrer gutachterlichen Stellungnahme kommt die Sozietät jedoch zu folgendem Ergebnis: „Der angestrebte Beschluss über eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger verbunden mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Rates, an diesen im Fall eines bestimmten Quorums gebunden zu sein, begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken und dürfte – soweit dadurch tatsächlich eine Bindung des Rates durch den Beschluss eintreten soll – unzulässig sein. Dann würde der vorgeschlagene Beschluss des Rates gegen Paragraph 26 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes NRW verstoßen.“

CDU will Rechtgutachten zur Bürgerbefragung
Winrich Granitzka, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bezeichnet das Ergebnis des Gutachtens als schallende Ohrfeige für den Oberbürgermeister und seine Partei. Die CDU-Fraktion wird in der Ratssitzung per Dringlichkeit beantragen, die Verwaltung möge im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen externe Fachjuristen beauftragen, ein Gutachten zur Zulässigkeit dieser Bürgerbefragung anzufertigen. Granitzka betont: „Ich habe den OB über das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme informiert und erwarte nun, dass er seine Vorlage zurückzieht. Andernfalls lässt er wider besseren Wissens zu, dass der Rat einen Beschluss fasst, der gegen die Gemeindeordnung verstößt.“ Es sei zu beanstanden, dass die SPD und der Oberbürgermeister die Kölner Bürgerinnen und Bürger mit einer Million Euro belasten wollten, ohne die rechtliche Zulässigkeit dieser Befragung sicher geklärt zu haben. Sollte es trotz aller Warnungen zu einer Abstimmung kommen, wird die CDU-Fraktion gegen die Bürgerbefragung stimmen. „Entweder verpflichtet sich der Rat, sich an das Ergebnis zu binden. Das verstößt dann gegen das Gesetz. Oder es bleibt dabei, dass einige Fraktionen das Ergebnis der Befragung wegen Unstimmigkeiten über das Quorum nicht anerkennen wollen. Dann macht diese Befragung keinen Sinn und ist nur teure Augenwischerei!“

Aktualisiert am 1.3.2011, 10:40 Uhr
Mehr Demokratie e.V.: Bürgerbefragung zu Godorfer Hafen zulässig
Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie: „Die Gutachter irren. Unzulässig wäre eine Bürgerbefragung nur dann, wenn sich der Rat formalrechtlich an das Ergebnis binden würde. Eine politische Absichtserklärung, wie sie in Köln geplant ist, ist damit nicht gleich zu setzen. Mit ihrer Haltung fällt die CDU nachträglich auch dem Vorsitzenden ihrer eigenen kommunalpolitischen Vereinigung in den Rücken. Der Hammer Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann hatte 2006 eine Bürgerbefragung über die Anlage eines Freizeitsees in der Stadt angeregt. Der Rat hatte vorab entschieden, das Ergebnis bei Erreichen des bei Bürgerentscheiden geltenden 20-Prozent-Quorums zu akzeptieren. Eine Mehrheit der Bürger hatte sich hauptsächlich aus Kostengründen gegen den Freizeitsee entschieden. Wie auch der Ausbau des Godorfer Hafens war das Projekt in Hamm eine Angelegenheit, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden gewesen wäre. Ein verbindlicher Bürgerentscheid war also auch hier nicht möglich. Die Kölner CDU sollte sich an ihren Parteikollegen in Hamm ein Beispiel nehmen und eine Bürgerbefragung zu fairen Bedingungen unterstützen.“

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