Der Antrag der CDU
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Eltern, deren Kinder städtische Kitas besuchen, die für den Zeitraum des Kita-Streiks erhobenen Beiträge zu erstatten, sofern die betroffenen Kinder wegen der streikbedingten Schließung in diesem Zeitraum nicht betreut wurden. Zu den Jahresbetriebskosten städtischer Kindertageseinrichtungen (Kitas) werden von den Eltern monatlich – gestaffelt nach Betreuungsart und Einkommensstufe – Beiträge erhoben.

Im Laufe des Streiks in den Kitas konnte trotz erheblicher Bemühungen der Verwaltung nicht allen Eltern ein Notfallbetreuungsplatz angeboten werden. Daher musste die Kinderbetreuung an diesen Tagen vielfach im Rahmen privater Initiative sichergestellt werden. Einigen Eltern sind dabei zusätzliche Kosten entstanden. Während die Erstattung des Essensgeldes für die Kinder, die an den Streiktagen keine Mahlzeit erhalten haben, bereits angekündigt wurde, ist dies für die anteiligen Elternbeiträge bisher leider nicht vorgesehen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es nur gerecht, dass die Familien, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben, ihre Beiträge erstattet bekommen. Der Streik darf nicht zu Lasten und auf Kosten der Eltern gehen. Die hierfür entstehenden Ausgaben können durch die an den Streiktagen eingesparten Personalkosten getätigt werden.

[ag; Foto: Klicker/www.pixelio.de]