Das ist geregelt im Paragrafen 202 des Strafgesetzbuches und wer diesen Tatbestand erfüllt, der muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen." Im Übrigen sei dies ein Bereich, "der durch unser Grundgesetz geschützt ist, durch ein Grundrecht, nämlich das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, und das steht alles im Artikel 10 unseres Grundgesetzes", so Kirsch weiter. In den vergangenen drei Monaten sollen möglicherweise Briefe von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan gezielt geöffnet und zensiert worden sein. Der Wehrbeauftragte der Bundesregierung, Hellmut Königshaus, hat Verteidigungsminister Guttenberg aufgefordert, den Sachverhalt zügig aufzuklären.

[dts]