Mit dieser Verordnung sind Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" im November 2007 geschlossen hatten. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten wurde. Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Erlass der Rechtsverordnung den in deren Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Dies sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen.

Post von Mindestlohn-Absage enttäuscht
Die Deutsche Post hat die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bedauert. Leider hätten formale Gründe zur Ablehnung des Mindestlohns für Briefdienstleister geführt, sagte Post-Bereichsleiter Wolfhard Bender. Der Mindestlohn sei aber nach wie vor richtig. Es sei "Nonsens" in einem schrumpfenden Markt Wettbewerb über Lohnkosten zu betreiben. Die Post fühle sich weiter an den Mindestlohn gebunden und auch die Post-Mitgliedsunternehmen würden den Mindestlohn weiterhin zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Post-Mindestlohn heute für rechtswidrig erklärt, weil das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor dem Erlass der Rechtsverordnung die Post-Konkurrenten offenbar nicht ausreichend angehört hatte.

[dts]