Damit könnte das Briefmonopol der Deutschen Post gefährdet werden, denn durch eine Senkung der Löhne werden die Chancen der Mitbewerber, auf dem Markt zu bestehen, deutlich erhöht. Darüber hinaus soll ab 1. Juli 2010 das Steuerprivileg auf die Post-Konkurrenten ausgeweitet werden, sofern diese Universaldienstleistungen anbieten. Die DPAG war bisher nicht umsatzsteuerpflichtig, was damit begründet wurde, dass sie als einziges Unternehmen "flächendeckende Universaldienstleistungen" angeboten hat. Am 7. März 2008 wurde der Postmindestlohn, ein Stundenlohn von 9,80 Euro im Westen und 9 Euro im Osten, für die gesamte Branche vom Berliner Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt und damit einer Klage dreier Post-Konkurrenten stattgegeben.

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