Wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten, dürften die angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden. Laut dem Urteil sei es dabei unerheblich, ob die Steuer-CDs ursprünglich rechtmäßig beschafft wurden. Zuletzt sollen Steuerfahnder aus Münster Daten der Schweizer Bank Julius Bär für 1,4 Millionen Euro angekauft haben.

[dts]