Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sei unter anderem, dass sich die Investition positiv auf den Wettbewerb im Strommarkt auswirkt. Bei der NorGer-Verbindung handelt es sich um die erste unmittelbare Stromverbindungsleitung zwischen Norwegen und Deutschland. Das circa 600 Kilometer lange Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel soll eine Kapazität von 1.400 MW haben und ab 2015 die deutschen und norwegischen Strommärkte miteinander verbinden.

[dts]