Das berichten die "Ruhr Nachrichten" unter Berufung auf interne Informationen aus der BA. Dieser Katalog müsse aber erst noch vom Bundesarbeitsministerium abgesegnet werden, bevor die Regelungen in Kraft treten können. Zu den Zusatzleistungen sollen künftig unter anderem die Behandlungskosten zählen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, aber auch der Nachhilfeunterricht für Schüler, die versetzungsgefährdet sind. Vor einer Woche hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung angeordnet. Im Zuge dieses Urteils gingen bundesweit zahlreiche Anträge auf zusätzliche Leistungen bei der Agentur für Arbeit ein. "Viele davon werden wir ablehnen müssen, da es zum Großteil keine besonderen Härtefälle sind", so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Agentur für Arbeit, Heinrich Alt in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hofft, dass die Neuregelungen bereits zum 1. April in Kraft treten können.

[dts]