Das Archivfoto zeigt die Gleueler Wiese im Jahr 2020.

Köln | Der BUND Kreisgruppe Köln wendet sich mit einer klaren Forderung an die Kölner Kommunalpolitik in Bezug auf die Erweiterung des Rheinenergiesportparks durch den 1. FC Köln und den Äußeren Grüngürtel.

Die Kommunalpolitik solle die Eingriffe des 1. FC Köln in das Landschaftsschutzgebiet begrenzen und den Äußeren Grüngürtel dauerhaft schützen. Am 1. Oktober 2024 soll im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung ein Grundstück neben dem Franz-Kremer-Stadion im Äußeren Grüngürtel im Erbbaurecht an die 1. FC Köln GmbH&Co. KGaA vergeben werden. Dort soll dann, wie es der Masterplan des 1. FC Köln skizziert der Neubau eines Leistungszentrums erfolgen. Desweiteren erhält der Verein einen nichtversiegelten Ascheplatz, den der Verein anschließend umbauen möchte. Mit dem Umbau zum Kunstrasenplatz geht eine Versiegelung einher. Zudem soll dort Flutlicht errichtet werden. Der 1. FC Köln ist dann Hauptpächter und soll dort weitere Vereine trainieren lassen, wenn dies in sein Trainingskonzept passt. Der BUND spricht von einer Verdrängung der Vereine, die dort bisher spielten und trainierten.

Beim BUND hinterfragt man die Sicherung der Gleueler Wiese, zu denen die stärkste Fraktion im Ratsbündnis, die Grünen öffentlich bekannt geben, dass diese „gerettet“ sei. Kritisch sieht der BUND, dass beide Trainingsplätze mit der Abstimmung in nichtöffentlicher Sitzung dem 1. FC Köln rechtssicher an die Hand gegeben werden. Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt in ihrem Zusatzantrag aber nur die planungsrechtliche Sicherung der Gleueler Wiese beantragen. Dabei ist das Planungsrecht ein öffentlicher Vorgang mit klaren rechtlichen formbindenden Vorgaben.

Für das gesamte Areal und die Gleueler Wiese besteht ein Bebauungsplan, den der Rat der Stadt im Jahr 2020 beschlossen hatte. Dieser Bebauungsplan wurde auch amtlich im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlicht. Dagegen klagte mit einer Normenkontrollklage eine Bürgerinitiative und der Naturschutzbund NABU vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Die Richter in Münster erklärten einen Teilbereich des Bebauungsplans für rechtswidrig. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch den 1. FC Köln führte in der Entscheidung des höheren Gerichts, dazu, dass die Leipziger Richter die erste Münsteraner Entscheidung bemängelten und diese zurück an das OVG NRW zur neuerlichen Beratung und Beschlussfassung verwiesen. Diese Entscheidung liegt bis heute nicht vor. Hierbei handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Verfahren, bei dem alle Beteiligten Vertrauensschutz genießen. Zwar kann das OVG NRW den Bebauungsplan für unwirksam erklären oder nur eine Rechtswidrigkeit feststellen und diese an den Rat der Stadt Köln zurückgeben. Das Gericht kann nach den Vorgaben aus Leipzig aber auch zu der Erkenntnis gelangen, dass der Bebauungsplan rechtswirksam ist. Damit gilt dieser und auch auf der Gleueler Wiese könnten die Kleinfeldspielfelder gebaut werden.

Der BUND stellt daher klar, dass der 1. FC Köln nur zugesagt habe, dass er „vorläufig“ auf die Umwandlung der Gleueler Wiese verzichten wolle.

Damit ist eines klar: Wer die Gleueler Wiese dauerhaft und rechtssicher schützen will, der muss den Bebauungsplan von 2020 durch den Rat der Stadt Köln ändern oder zurücknehmen und einen neuen Bebauungsplan passend zu den jetzt vorgesehenen Pachtverträgen beschließen. Auch wenn dieses Verfahren mit viel Aufwand verbunden ist. Und dies muss vor Unterzeichnung der Verträge zwischen der Stadt Köln und dem 1. FC Köln passieren und vor der Entscheidung der Richter in Münster. Die Änderung des Bebauungsplanes ist aber nur im öffentlichen Teil der Ratssitzung und in einem förmlichen Verfahren möglich, das entsprechend angestoßen werden muss. Ein Änderungsantrag im nichtöffentlichen Teil oder ein Vertrag zwischen einer Partei und der Stadt Köln kann nicht ein förmliches öffentlich-rechtliches Verfahren aushebeln.

Der BUND merkt zudem an, dass der Rat weitere Beschlüsse mit einfacher Mehrheit beschließen könne. Vor diesem Hintergrund kritisiert BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen die aktuelle Lösung: „Das ist das Gegenteil eines tragfähigen Kompromisses für den Äußeren Grüngürtel! Auf dieser Basis kann das Landschaftsschutzgebiet nicht vor weiteren Begehrlichkeiten des Unternehmens 1 FC Köln GmbH&CO. KGaA geschützt werden“. BUND-Kommunalexperte Jörg Frankerklärt: „Eine dauerhafte Sicherung des Äußeren Grüngürtels kann nur über einen öffentlich-rechtlichen und notariell beurkundeten Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Vorhabenträger 1. FC Köln erreicht werden. Ein solcher Vertrag soll auch die Aufhebung des geschaffenen Planungsrechts umfassen“.

Der BUND hatte einen Kompromiss vorgeschlagen. So sollte der 1. FC Köln ein kleineres Leistungszentrum mit Tiefgarage auf der aktuell als Parkplatz genutzten Fläche von 3.200 Quadratmetern bauen und den Trainingsplatz nicht zu Gunsten des 92 Meter langen und 51,5 Meter breiten Gebäudes opfern. Für den BUND wäre es ein Kompromiss, dass der 1. FC Köln dauerhaft auf zusätzliche Trainingsplätze und Bauten verzichtet.

Breitensport darf Grün-Schwarzem Deal nicht zum Opfer fallenFDP bringt Änderungsantrag zur kommenden Ratssitzung ein

Während dem 1. FC Köln nun eine Perspektive aufgezeigt wird, verliert der Kölner Breitensport wichtige Flächen für seine Vereinsarbeit, so die Kölner FDP. Mit einem Änderungsantrag für die kommende Ratssitzung setzt sich die FDP dafür ein, dem Breitensport eine Alternative zu bieten. Ulrich Breite, sportpolitischer Sprecher der Liberalen, erklärt:

„Es ist gut, dass sich Grüne und CDU zusammengerauft haben und der FC endlich in die Zukunft investieren kann. Dass bei dem Deal nun der Breitensport dran glauben muss, darf nicht sein. So geht man mit Vereinen, die seit vielen Jahren hunderte Kinder und Jugendliche betreuen, nicht um. Wir fordern daher die Ratsmehrheit auf, Flächen entlang der Militärringstraße für die betroffenen Vereine zur Verfügung zu stellen, so wie es die Planer des Sportbandes im Grüngürtel unter Konrad-Adenauer vorgesehen hatten. Dabei sollte insbesondere die Fläche zwischen den Sportanlagen des RSV Köln und des DJK Süd-West ins Auge gefasst werden. Mit unserem Vorschlag kann der FC Köln die Kampfbahn ertüchtigen und zu einem professionellen Trainingsplatz ausbauen. Gleichzeitig wird dem Breitensport eine Alternative angeboten