Die Stadt Köln hatte die Erweiterung des Supermarktes gestattet. Das Verwaltungsgericht hat der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung nun zugestimt. Erweitert werden sollte der Rewe im Görlinger Zentrum. Die bisherige Verkaufsfläche beträgt laut dem Gericht rund 435 Quadratmeter und sollte auf knapp 850 Quadratmeter erweitert werden. Die Richter äußerten nun jedoch Bedenken, ob die Baugenehmigung der Stadt bestimmt genug ist. Diese Unbestimmtheit führte zum Erfolg des Eilantrags, da der von dem Anlieferverkehr ausgehende Lärm eine besondere Lästigkeit für die Nachbarn in sich trage, der hier gleichsam bis „in den Vorgarten“ der Antragsteller hineingetragen werde. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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