Auslöser Bericht der Innenrevision
Es geht um Schadensersatzansprüche in Höhe von zwei Millionen Euro, die nach Auffassung der Sparkasse KölnBonn und ihres Rechtsbeistandes gesamtschuldnerisch gegenüber Schröder und Dr. Bietmann bestehen. Auslöser dieses Schrittes ist der Prüfbericht der Innenrevision der Sparkasse KölnBonn aus dem Frühjahr 2009 sowie weitere aktuelle Ermittlungsunterlagen. Die juristische Auswertung dieser Informationen liegt nun mit dem Ergebnis vor, dass Schröder und Dr. Bietmann gemeinsam zu Lasten und damit zum Nachteil der Sparkasse KölnBonn gehandelt haben.


Zur Not auch gerichtliche Durchsetzung angestrebt
Um mögliche Verjährungen zu vermeiden, macht die Sparkasse KölnBonn ihre Schadensersatzansprüche umgehend geltend. Im Kern geht es um einen im Jahr 2005 geschlossenen Beratervertrag mit Dr. Bietmann und die in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen. Der dadurch entstandene Schaden soll zunächst außergerichtlich, falls erforderlich aber auch gerichtlich geltend gemacht werden. Martin Börschel, SPD, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn teilte dazu schriftlich mit: "Dem Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium ist durch den Prüfbericht deutlich geworden, dass im Zusammenhang mit dem Beratervertrag zu Lasten der Sparkasse gehandelt worden ist. Aus diesem Grund beschreiten wir gemeinsam mit dem Vorstand den juristischen Weg und unterstützen das Vorgehen ausdrücklich."

Artur Grzesiek, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse KölnBonn, teilte schriftlich mit: "Wir haben der Öffentlichkeit und uns die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit versprochen und damit den Stein ins Rollen gebracht. Mit diesem Schritt wollen wir ein weiteres, belastendes Thema für die Sparkasse KölnBonn und damit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließen. Wir halten unser Versprechen, die Dinge aufzudecken und Gelder dann zurückzufordern, wenn die Sparkasse KölnBonn zu Schaden gekommen ist."

[ag]