Knaller, Böller und Raketen bedeuten für die Experten der Bezirksregierung Köln in den nächsten Wochen intensive Kontrollen. Einzel- und Großhändler müssen ab Mitte Dezember mit unangekündigten Überprüfungen der Lagerung und Kontrollen beim Verkauf rechnen. Auch in diesem Jahr wird der "direkte" Verkauf an den Endkunden nur vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt sein. Das Abbrennen von Feuerwerk ist lediglich am 31. Dezember und am 1. Januar zulässig.

Seit Jahren werden die Einzelhändler über die sichere Lagerung und den Verkauf geprüfter Feuerwerkskörper von den Kölner Aufsichtsbeamten der Fachaufgabe "Explosionsgefährliche Stoffe" informiert und beraten. Illegales Feuerwerk, das Überschreiten der zulässigen Lagermengen oder fehlende Feuerlöschern finden die Produktkontrolleure jedes Jahr vor. Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro oder die Einleitung von Strafverfahren können die Folge sein.

Die Bezirksregierung gibt hierzu zu beachtende Tipps, mit denen jeder zu einem gelungenen Silvesterfeuerwerk beitragen kann:

  • Kein illegales Feuerwerk benutzen. Erkennbar unter anderem an der fehlenden BAM-Nummer oder auch am fehlenden CE-Kennzeichen!
  • Beim Abbrennen unbedingt die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachten!


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