Vom 1. Dezember 2005 bis einschließlich 2. Januar 2006 können interessierte Bürger den Bebauungsplanentwurf für die „Göttersiedlung“ in Rath/Heumar, in der alle Straßen die Namen von nordischen Gottheiten tragen, einsehen. Das Gebiet liegt zwischen dem Rather Mauspfad und der Forsbacher Straße bis hin zum Königsforst, der die östliche und nördliche Begrenzung bildet. Der Entwurf liegt montags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr im Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, Zimmer 09 B 24, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während dieser Zeiten können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat der Stadt dann entscheidet.

Städtebaulichen Charakter erhalten

Die städtische Planung sieht vor, den städtebaulichen Charakter der „Göttersiedlung“ zu erhalten. Daher soll auf den Grundstücken des Rather Mauspfades zwischen Baldurstraße und Heimdallstraße eine Bebauung des Hinterlandes zugelassen werden. Im Einzelnen ist geplant, eine Teilung von Grundstücken nur bei einer Flächengröße von mehr als 1000 Quadratmetern zu erlauben, die Parzellenbreiten beizubehalten und pro einzelnes Haus oder Doppelhaushälfte zwei Wohnungen bei einer Bebauung mit maximal anderthalb Geschossen zuzulassen. Außerdem muss die Erschließung des Hinterlandes über das vorhandene vordere Grundstück vom Rather Mauspfad aus erfolgen. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist nicht vorgesehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Anke Ludwig unter 0221/221-25399.