Das Problem: Keine Transparenz durch unkonkrete Angaben
Die Mehrzahl von Bau- und Leistungsbeschreibungen ist unvollständig, Leistungen sind nur allgemein festgehalten. Das gilt besonders für Planung und Bauleitung, Erdarbeiten, Baukonstruktion, Ausbauarbeiten und Haustechnik. Angaben wie „Markenfabrikat“ oder „deutscher Hersteller“ erlauben keine Rückschlüsse auf technischen Standard oder Qualität der Produkte. Durch mangelnde Transparenz bei Bau- und Leistungsbeschreibungen wissen private Bauherren nicht genau, welche Leistungen und welche Qualität sie für ihr Geld bekommen.

Worauf kommt es an: Exakte Beschreibungen mindern Vertragsrisiko
Je verbindlicher Leistungsumfang, Planung und Bauausführung, Art und Qualität der Baustoffe, Haustechnik und Ausstattungsgrad aufgeführt sind, umso geringer ist das Vertragsrisiko. Bauherren können konkrete Beschreibungen der einzelnen Gewerke und Ausbaustufen ebenso einfordern wie exakte Angaben zu Material und zu Herstellermarken, Produkten und technischen Parametern. Eigenleistungen einschließlich deren Gutschriften müssen klar vereinbart und denen des Hausanbieters abgegrenzt werden. Besonders aufmerksam muss man sein, wenn in Leistungsbeschreibungen Formulierungen wie „Bauherrenleistungen“ oder „Bausatz“ zu finden sind. Damit werden häufig eigentlich vom Hausanbieter zu erbringende Arbeiten auf den Verbraucher abgewälzt. Deshalb muss vor Vertragsabschluss genauestens darauf geachtet werden, was zu dessen Leistungsumfang gehört und ob dieser vollständig ist. Oft werden Leistungen erforderlich, ohne dass auf sie hingewiesen wird. So sollte man kein Grundstück erwerben oder auf ihm bauen, ohne eine Besichtigung vorgenommen und ein Bodengutachten gefordert zu haben. Auch das ist Bestandteil einer exakten Leistungsbeschreibung.

Fehler vermeiden: Über eine Bau- und Leistungsbeschreibung verhandeln
Da Bau- und Leistungsbeschreibungen zum Vertragswerk gehören, kann über sie verhandelt werden. Bei der Auswertung von Hausangeboten sollten zunächst alle Fragen und Wünsche für Veränderungen zum Vertragstext, zur Baubeschreibung und zum Preisangebot formuliert und vom künftigen Vertragspartner eine Stellungnahme angefordert werden. Kein Bauherr sollte sich mit der Standardbeschreibung begnügen, denn sie reicht ohne Berücksichtigung des Baugrundstücks nicht aus. Über den konkreten Leistungsumfang und die damit verbundenen Kosten einschließlich der Sonderwünsche und Eigenleistungen muss beider-seits vertragliche Einigung erzielt werden.

Achtung: Fallstricke in Bau- und Leistungsbeschreibungen aufdecken
Die Praxis zeigt, dass zu allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibungen Quelle für Konfliktsituationen während des Hausbaus sind. Dazu gehören Abweichungen von der Baubeschreibung, der Einsatz minderwertiger Baustoffe und Materialien und auftretende Baumängel. Oft sind dahin führende Fallstricke im Vertragstext nicht sofort erkennbar. Im Interesse von Vertragssicherheit ist es deshalb unverzichtbar, die Beschreibung des Leistungsumfangs zu konkretisieren und eindeutig zu gestalten. Ergänzungen zur Standardbeschreibung müssen schriftlich vereinbart und Vertragsbestandteil werden.

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