Wer ab dem 1. September 2010 mit einem bei Ineas oder LadyCarOnline versicherten Fahrzeug fährt, ist ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs. Somit macht er sich strafbar: Er riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, erklärt der ADAC. Daher müssten sich die rund 50 000 betroffenen Kunden spätestens zum 1. September 2010 bei einer anderen Gesellschaft versichern und dies der Zulassungsstelle mitteilen. Da durch die bestehende Notverwaltung bereits jetzt der Kaskoversicherungsschutz stark gefährdet sei und ein Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 2 500 Euro drohe, rät der Club den betroffenen Versicherungsnehmern, umgehend vom Sonderkündigungsrecht mit Einschreiben/Rückschein Gebrauch zu machen und nicht bis zum Fristablauf zu warten. Offen sei, ob IIC die bereits gezahlten Versicherungsprämien für die Restlaufzeit des Vertrages zurückzahlen könne – dies hänge davon ab, wie sich die Liquidität der Versicherung nach Beendigung des Geschäftsbetriebes darstellt.

[cs, Quelle: adac; Foto: Claudia35/ www.pixelio.de]