„Unsere Schulen müssen sichere Orte bleiben“, erklärt Schulministerin Barbara Sommer. „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder an unseren Schulen gut aufgehoben sind. Mit dem erweiterten Führungszeugnis verbessern wir den Schutz unserer Kinder vor Missbrauch.“ Bereits im März dieses Jahres hatte Ministerin Sommer das erweiterte Führungszeugnis für die öffentlichen Schulen eingeführt. Es gilt nun auch für die 466 privaten Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen.

Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis gibt das erweiterte Führungszeugnis auch Auskunft darüber, ob Stellenbewerber wegen geringfügiger Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Personen eingestellt werden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen die persönliche Freiheit verurteilt worden sind. Durch die Änderung der Ersatzschulverordnung sind die privaten Ersatzschulträger darüber hinaus nun auch wie die öffentlichen Schulen verpflichtet, Übergriffe durch Lehrer an die Bezirksregierung zu melden.

[ks]