Am 1. Mai laufen in Deutschland nach sieben Jahren die Übergangsbestimmungen zur Beschränkung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber acht Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aus. Ab dann haben auch die Staatsbürger Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, der Slowakei, Sloweniens, der Tschechischen Republik und Ungarns freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

[dts]