Neue Zuständigkeiten der ARGE im Kölner NordenOrganisatorische Änderungen bedingen teilweise neue Zuständigkeiten innerhalb des Standortes Nord der ARbeitsGEmeinschaft (ARGE) Köln
Für Bürger/innen aus den nördlichen Stadtteilen, die erstmalig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen möchten, gelten ab 01.02.2007 teils geänderte Zuständigkeiten.Antragsteller/innen mit der PLZ 50737 in der Adresse müssen demnach ab 01.02.2007 nicht mehr in Nippes, sondern in Chorweiler, und zwar am Athener Ring 4, 50765 Köln, vorsprechen.

Für alle Bürger/innen mit der PLZ 50737, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, also schon Kunde der ARGE sind, ändert sich die Zuständigkeit ebenso, allerdings zu unterschiedlichen Terminen. Alle schon im Leistungsbezug stehenden Kunden werden rechtzeitig schriftlich von der ARGE informiert. Eine Vorsprache aus diesem Anlass ist nicht erforderlich.Der Standort Nord ist bereits seit Gründung der ARGE Köln wegen seines recht großen Zuständigkeitsbereiches (Stadtbezirke Nippes und Chorweiler mit allen dazugehörigen Stadtteilen) auf zwei Liegenschaften verteilt; die Öffnungszeiten sind in beiden Liegenschaften identisch: Mo., Di., Do. und Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr.