Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat angesichts der sich für das laufende Jahr abzeichnenden Eingangsentwicklung entschieden, die Arbeitsgerichtsbarkeit um weitere 15 Richter-Stellen zu verstärken. Die Arbeitsgerichtsbarkeit erfährt damit eine erneute personelle Verstärkung, nachdem die Landesregierung bereits mit dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltshalts 2009 im Juni 2009 beschlossen hatte, 20 Stellen für Richter am Arbeitsgericht und 18 Stellen aus dem Servicebereich nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in diesem Jahr abzubauen, sondern für zwei weitere Jahre zu erhalten. Die Ministerin sagte: „Mit dieser weiteren Personalverstärkung ist die Arbeitsgerichtsbarkeit gut aufgestellt. Die zügige Erledigung von arbeitsgerichtlichen Verfahren, die sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer vielfach von existenzieller Bedeutung sein kann, bleibt damit auch bei einem weiteren Verfahrensanstieg im nächsten Jahr sichergestellt.“ Hintergrund für die deutliche Steigerung von Verfahren ist die wirtschaftliche Rezession, die vor allem zu mehr Kündigungsschutzklagen führt.

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