Köln, 7.11.2007, 14:00 Uhr > Die Bundesnetzagentur hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Arbeitsbedingungen im Briefzustelldienst untersuchen sollte. Um die verschickten Umfragebögen, deren Umfang und Beantwortung wurde dann vor Gericht gestritten. Heute hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass die Unternehmen zur Auskunft gegenüber der Bundesnetzagtentur verpflichtet sind.

Stein des Anstosses: Die Studie und der Fragebogen
Die Bundesnetzagentur hatte im Juni 2007 ihre Abfrage an rund 1.500 Lizenznehmer gerichtet, um die Daten zu Lohnhöhe, Wochenarbeitszeit sowie Urlaub empirisch zu erfassen. Während es zunächst rechtliche Auseinandersetzungen um den Umfang des Fragebogens gab, sind bis dato 1.321 Fragebögen beantwortet, das sind ca. 87 Prozent der Unternehmen. Diese wiederum repräsentieren rund 85 Prozent der bei den Wettbewerbern beschäftigten Arbeitnehmer.

"Hierbei handelt es sich um ein Zwischenergebnis, das keine wesentlichen Überraschungen zeigt", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, der mit der Studie die Diskussion versachlichen will. Nach dem derzeitigen Stand der Auswertung liegen die gewichteten Durchschnittsstundenlöhne der bei den Wettbewerbern der Deutschen Post AG beschäftigten Arbeitnehmer je nach Region voraussichtlich zwischen rund sechs und 10 Euro (Bundesdurchschnitt 8,30 Euro). Bei den Briefzustellern bewegen sie sich ebenfalls in diesem Bereich. Der Bundesdurchschnitt mit 7,33 Euro ist allerdings niedriger. Die Löhne der für die DP AG tätigen Subunternehmen bewegen sich nahezu auf dem gleichen Niveau wie die Löhne der Wettbewerber (Durchschnittslohn: 8 Euro).

Bei den Postwettbewerbern sind nach dem jetzigen Erhebungsstand ca. 40.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Da noch rund 200 Fragebögen ausstehen, deren Beantwortung jetzt im Wege von Zwangsgeldern durchgesetzt wird, wird sich diese Zahl noch erhöhen. Bei der Deutschen Post AG sind 162.938 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 122.437 im Betriebsbereich als Zusteller, Sortierer oder Fahrer.

So entschied das Gericht
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 31.10.2007 entschieden, dass die Wettbewerber der Deutschen Post AG einem Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur zu den Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen nachkommen müssen. Mehr als 40 der befragten Unternehmen legten bei der Bundesnetzagentur Widerspruch ein und beantragten beim Verwaltungsgericht Köln, die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche anzuordnen.

Diesen Anträgen gab das Verwaltungsgericht Köln im August 2007 mit der Begründung statt, nicht alle Auskünfte seien erforderlich. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte die Bundesnetzagentur Beschwerde ein, der das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o. g. Beschluss stattgegeben hat. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Die vom Verwaltungsgericht beanstandeten Fragen nach den Sendungsmengen, den vorhandenen Betriebsstätten und der Art der Zustellung seien erforderlich, damit die Bundesnetzagentur insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden weiteren Liberalisierung des Postmarkts ihre Aufgaben erfüllen könne.

Die Frage nach beförderten Sendungsmengen lasse Rückschlüsse auf die Größe des Unternehmensweise auf die Größe und die flächenmäßige Ausdehnung und Betätigung eines Unternehmens und in Verbindung mit den Angaben zu den Lohnentgelten auch hinsichtlich etwaiger regionaler Unterschiede in der Entlohnung der Mitarbeiter. Die Frage nach den bei der Postzustellung eingesetzten Fortbewegungsmitteln und den dabei anfallenden monatlichen Entschädigungen komme ebenfalls Bedeutung für die Höhe der Entlohnung zu. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

[ag; Quelle: Stadt Köln]