Kunden, die sich bis zum 24. Dezember 2010 melden müssen, können am 27. Dezember anrufen oder in die Agentur kommen. Läuft die Frist für die Meldung am 31. Dezember 2010 ab, können sich die Kunden am 3. Januar 2011 an die Arbeitsagentur wenden. Daraus entstehen ihnen keine Nachteile.


[kp]