Das Symbolbild zeigt die Beschilderung Parken in Köln. | Foto: Bopp

Köln | Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt will das Anwohnerparken in Köln drastisch verteuern. Aus einer kleinen Verwaltungsgebühr wird eine deutlich teurere Jahresgebühr. Jetzt traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung, die dem Ratsbündnis nicht gefallen dürfte. Geklagt hatte ein FDP-Stadtrat in Freiburg gegen die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau und bekam Recht. Auch die soziale Staffelung rügte das Gericht. Die Kölner FDP kommentierte das Urteil bereits.

Das plant die Stadt Köln beim Anwohnerparken:

Die Freiburger Klage

Die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 ist unwirksam. Die Stadt im Südwesten Deutschlands erhob bis März 2022 ihre Gebühren nach der Gebührenordnung des Bundesverkehrsministeriums in Höhe von 30 Euro per annum, als Verwaltungsgebühr für das Ausstellen der Parkausweise. Ab dem 1. April 2022 staffelte die Stadt Freiburg die Anwohnerparkgebühren nach Länge der Fahrzeuge und will nun 240 Euro (bis 4,20 m), 360 Euro (von 4,21 bis 4,70 m) oder 480 Euro (ab 4,71 m). Für Menschen mit Behinderung oder sozial schwache Personen gibt es eine verringerte Gebühr. Die Änderung der Gebührensatzung ermöglichte eine Regelung der Landesgesetzgebung.

Der Freiburger FDP-Mann wohnt in der Stadt in einem Gebiet für die Bewohnerparken gilt und er hatte den „alten“ und „neuen“ Parkausweis mit den höheren Gebühren. Der Kläger wandte sich zunächst an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, wo seine Klage erfolglos blieb. Jetzt erklärte das Bundesverwaltungsgericht in der Revision die Freiburger Satzung für ungültig. Die Begründung des Gerichts: „Die Parkgebührenverordnung ist danach keine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung, weil § 6a Abs. 5a StVG ausschließlich zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt. Darüber hinaus verletzt der Stufentarif den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die damit verbundenen starken Gebührensprünge bilden den je nach Fahrzeuglänge unterschiedlichen Vorteil nicht mehr angemessen ab. Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 cm zu einer Verdoppelung der Gebühr führen.“

Auch für die Ermäßigung oder den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehle die Rechtsgrundlage, so das Gericht. Interessant: Die Höhe der Gebühr beanstandete das Gericht nicht. Das Gericht sieht einen erheblichen Wert in einem wohnungsnahen Parkplatz.

So sieht die Kölner FDP die Lage

Das Urteil werde sich auch auf Köln auswirken, so die Kölner FDP. Der Vorsitzende der Ratsfraktion Ralph Sterck kommentiert schriftlich: „„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist eine schallende Ohrfeige für die Kölner Verwaltung und das Ratsbündnis, da auch sie die kritisierten Regeln von Fahrzeuglänge und sozialer Staffelung für ihre Anwohnerabzocke anwenden wollen. Ich hätte mehr juristischen Sachverstand in der Kölner Verwaltung erwartet, da eine Kommune nicht einfach ein Bundesgesetz aushebeln kann. Der Bund hat nur die Höchstgrenze für Anwohnerparken aufgehoben und ihnen keinen Freibrief für willkürliche Regelungen gegeben. Zu Recht sah das Gericht hier Art 3 GG (Gleichheitssatz) verletzt.

Die FDP hat die 1.200% Erhöhung des Anwohnerparkens als nicht sozialverträglich scharf kritisiert. Gerade für Geringverdiener und junge Familien, aber auch für viele Rentner und Schwerbehinderte, die auf das Auto angewiesen sind, sind 360,- Euro im sonst schon teuren Köln viel Geld. Um ihr soziales Gewissen zu erleichtern wollten Grüne, CDU und Volt darum eine soziale Staffelung einführen. Doch sowas sieht der Gesetzgeber gar nicht vor und ist darum unzulässig. Unsere Kritik der sozialen Verwerfungen durch die krasse Erhöhung bleibt aktuell. Die Vorlage zur drastischen Erhöhung des Anwohnerparkens gehört deshalb in die Tonne. Das Vorhaben ist entweder rechtswidrig oder unsozial.

Das Aktenzeichen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts: 9 CN 2.22 – Urteil vom 13. Juni 2023. Die Vorinstanz: VGH Mannheim, VGH 2 S 808/22 – Urteil vom 13. Juli 2022

ag