In der Nacht von Freitag auf Samstag: Autobahn A3 Höhe Bergisch Gladbacherstrasse. Auch um diese Uhrzeit noch viel Verkehr.


 


Das Ministerium für Verkehr NRW hat das Planfeststellungsverfahren für den achtspurigen Ausbau der Autobahn A3 zwischen Köln Dellbrück und dem Autobahnkreuz Köln-Ost zugestimmt. Damit kann der geplante Ausbau der A3 wieter vorangetrieben werden. Bis zum 6.Mai können die Planung und die dazugehörigen Pläne von den Bürgern eingesehen werden und auch Einwendungen gegen die Planung eingereicht werden. Adressen und Zeiten siehe unten.


 


Im einzelnen meldet die Stadt Köln:


 


Die Bundesautobahnbahn A3 soll zwischen der Anschlussstelle Köln-Dellbrück und dem Autobahnkreuz Köln-Ost auf acht Fahrstreifen verbreitert werden. Die geplanten Bauarbeiten beginnen bei Kilometer 134,878 und werden bis Kilometer 136,985 geführt einschließlich der notwendigen Folgearbeiten an Verkehrswegen und Anlagen Dritter.


 


Zur Genehmigung des Bauvorhabens wurde das Planfeststellungsverfahren beim Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW eingeleitet. Mit Beschluss dieser Behörde vom 14. März 2005, Aktenzeichen III B 4-32-02/585, ist die Baumaßnahme gemäß Paragraph 17 des Bundesfernstraßengesetzes und Paragraph 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes planfestgestellt und damit genehmigt.


Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörenden Baupläne können ab sofort bis zum 6. Mai 2005 wie folgt eingesehen werden:


 


Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Zimmer 09 C 41, Willy-Brandt-Platz 2, Köln-Deutz


montags und donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr


dienstags 8 Uhr bis 18 Uhr


mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr


sowie nach besonderer Vereinbarung


 


Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Köln, Zimmer 575, Am Grauen Stein 33, Köln-Poll


montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr


oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0221/8397-0 und 0221/8397-174


 


Nach dem Ende der Auslegungsfrist, das heißt nach dem 6. Mai 2005, gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber allen Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, gemäß Paragraph 74 Absatz 5 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als zugestellt.