Statt Fahrzeugschein und Brief gibt es ab 1. Oktober nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, denn die wird europaweit eingeführt. Warum man nicht einen weniger bürokratischen Titel gewählt hat, den wir Bürger einfacher auseinander halten können, bleibt allerdings fraglich. Stellen Sie sich mal vor bei einer Polizeikontrolle würde man Sie so ansprechen: Hallo Sie im blauen Sportwagen 26 zeigen Sie uns doch bitte mal die Zulassungsbescheinigung Nr. I. Und Sie antworten dann: Gerne Herr Dienstamtmann Nr 45. Wie schön sind da doch sprachliche Träume wie Porsche Carrera… Foto: pixelquelle.de


 


Ab 1. Oktober Änderungen bei der Kfz-Zulassung


Vor-Ort-Service in Porz am Samstag, 24. September, geschlossen


 


Aufgrund neuer europaweit gültiger Vorschriften bei der Kraftfahrzeugzulassung, die ab Oktober dieses Jahres gelten, muss die Kölner Zulassungsstelle im Amt für öffentliche Ordnung umfassende technische Änderungen an ihren Kfz-Datenbeständen vornehmen. Hierzu wird es unter anderem notwendig, alle rund 500.000 in Köln gemeldeten Fahrzeuge in eine neue Datenbank zu übernehmen.


 


Die Konvertierung der Daten erfordert eine systembedingte lange Laufzeit der entsprechenden Computerprogramme. Daher erfolgt der erste Teil der Umstellung mit anschließendem Test bereits am kommenden Wochenende, beginnend am Freitag, 23. September direkt im Anschluss an die normalen Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Herkulesstraße. Da die Kfz-Software das gesamte Wochenende nicht zur Verfügung steht, muss der ansonsten an Samstagen angebotene Zulassungsdienst in der Außenstelle in Köln-Porz/Urbach, Frankfurter Straße 462, am Samstag, 24. September 2005, geschlossen bleiben.


 


In der kommenden Woche hat die Kfz-Zulassungsstelle in der Herkulesstraße zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Ab Freitag, 30. September 2005, werden die technischen Neuerungen an den rund 100 Arbeitsplätzen installiert, geprüft und abschließend getestet, um ab Dienstag, 4. Oktober 2005, in den Echtbetrieb zu gehen. Aus diesem Grund ergibt sich auch für Samstag, 1. Oktober 2005, eine Änderung im Bürgerservice für die Außenstelle in Porz. Die dortige Kfz-Zulassungsstelle kann aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten von 10 bis 15 Uhr nur einen reduzierten Dienst zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass an diesem Tag ausnahmsweise nur Kölner Bürgern angeboten werden kann, dort ihr Fahrzeug ab-, an- oder umzumelden. Normalerweise gilt dieses Angebot auch für auswärtige Kunden.


 


Die Halter und Führer von Kraftfahrzeugen werden die Änderung der Kfz-Zulassungsvorschriften besonders durch die Ausgabe neuer Fahrzeugpapiere bemerken. Die bisherigen Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe werden ab 1. Oktober 2005 nicht mehr in der bekannten Form ausgegeben, ab diesem Datum gibt es die in allen europäischen Ländern identische Zulassungsbescheinigung Teil I (vorher Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief).


 


Alle bisherigen Fahrzeugpapiere behalten weiterhin ihre Gültigkeit, es gibt wie beim neuen EU-Führerschein keinen Zwangsumtausch der Dokumente. Sobald jedoch Änderungen der Fahrzeugdaten oder der persönlichen Daten des Fahrzeughalters notwendig werden, tauscht die Zulassungsstelle die alten Papiere gegen die neue EU-Zulassungsbescheinigung aus.