Ausbildungsbonus hilfreich für Bewerber, die seit zwei Jahren und länger auf der Suche sind
Der Ausbildungsbonus kommt. Mit dem Gesetz, das am Freitag vom Bundesrat gebilligt wurde, sollen in den kommenden Jahren bundesweit mindestens 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, und zwar für Jugendliche, die schon längere Zeit erfolglos eine Lehrstelle suchen. Obwohl sich aufgrund der konjunkturellen Situation auch in Köln der Ausbildungsmarkt etwas entspannte, ist die Nachfrage nach Ausbildung weiterhin höher als das Angebot: Zurzeit suchen noch 2.532 junge Kölner einen Ausbildungsplatz, 649 von ihnen haben eine Alternative gefunden für den Fall, dass sie keinen Ausbildungsvertrag abschließen können. Dagegen stehen zurzeit 1.746 freie Ausbildungsplätze zur Verfügung. Unter den Bewerbern um eine Lehrstelle sind zahlreiche Altbewerber. 26,4 Prozent der Bewerber haben ihren Schulabschluss im Vorjahr erworben, bei weiteren 29,2 Prozent liegt der Schulabschluss zwei oder mehr Jahre zurück. Für sie kann der Ausbildungsbonus eine wichtige Unterstützung sein.

Voraussetzungen für den Ausbildungsbonus
Grundsätzlich wird der Bonus für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Überdies wird der Ausbildungsbonus für zusätzliche Auszubildende gezahlt, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben. „Zusätzlich“ ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der  Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember. Das Gesetz mit den Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbonus wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Ein Ausbildungsbonus kann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei seiner Agentur für Arbeit stellt. Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Die erste Hälfte des Ausbildungsbonus wird nach Ablauf der Probezeit und der Rest nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt. Arbeitgeber, die weitergehende Informationen zu den Förderkonditionen benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit. Er ist unter der Rufnummer 01801 664466 erreichbar.

[jb; Bundesagentur für Arbeit Köln]