Das Verwaltungsgsericht Köln hat heute zwei Klagen von Bürgern gegen die Polizei Köln in vollem Umfang stattgegeben. Die Kläger hatten gegen die Vorgehensweise der Polizei Köln beim so genannten "Anti-Islamisierungskongress" der vom Verfassungsschutz beobachteten Bürgerbewegung "Pro Köln" im September 2008 geklagt. Die Klage richtete sich sowohl gegen die Einkesselung der Gegendemonstranten in der Siegburger Straße sowie gegen die Verbringung der Demonstranten in ein Gefangenensammellager nach Brühl sowie die dortige Verweildauer bis zum nächsten Morgen – ohne sie jedoch einem Richter vorzuführen. Das Gericht beanstandete auch die die Art der Unterbringung und der Verpflegung in Brühl. Die Gefangenen waren dort in Gitterkäfigen untergebracht.

Als rechtswidrig beurteilte das Verwaltungsgericht zudem Platzverweise, die die Polizei Köln am Vorabend der Veranstaltung Bürgern erteilt hatte. Dadurch nahm die Polizei den Bürgern die Möglichkeit der Teilnahme an angemeldeten Demonstrationen im Kölner Stadtgebiet. Als rechtmäßig stellte das Verwaltungsgericht die Sperrung der Deutzer Brücke fest. Die schriftliche Begründung der Urteile liegt noch nicht vor; sie wird in etwa zwei Wochen erwartet. Gegen die Urteile ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

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