„Die Stadt hat die Umweltzone nicht vernünftig durchdacht  und kommuniziert“, sagt Heinrich Remagen, Vorstandsvorsitzender von City Marketing. Er und seine knapp über 200 Mitglieder wehren sich gegen die geplanten Maßnahmen, die seit dem 1. Januar dieses Jahres in der Kölner Innenstadt gilt. Bislang gilt noch eine Karenzfrist bis zum 31. März. Um die Umweltzone zuvor zu verhindern zieht die Interessengemeinschaft mit rund 200 Mitgliedern es in Betracht, eine Klage einzureichen. „Die Politik musste diese EU-Richtlinie umsetzen. Wir wollen ihr von außen mit dieser Klage eine Brücke bauen, um aus dieser Verpflichtung herauszukommen“, sagt Remagen.


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Kunden könnten ausbleiben
“Wir stellen den ökologischen Ansatz der Umweltzone nicht in Frage“, betont Unternehmer Remagen. Aber wir müssen uns fragen: „Was bringt sie? Welche Bedrohungen gehen von ihr aus?“ Als Gefahr sieht City Marketing, dass sich Kunden durch die Einfahrt in die Innenstadt abgeschreckt fühlen könnten und stattdessen in andere nahe gelegene Städte wie Düsseldorf ausweichen würden, die eben keine solche Zone haben. „Die Kölner Umweltzone als Insellösung ist keine Lösung“, so Remagen. Für ihn müsste es idealerweise eine bundesweit einheitliche Regelung gelten. Stadtdirektor Guido Kahlen hatte sich letzte Woche noch irritiert  darüber gezeigt, dass eine Klage geplant sei (den Bericht dazu finden Sie hier bei report-k.de >>>) „Es ist falsch, wie die Stadt behauptet hat, dass Uwe Klein, hauptgeschäftsführer vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels in Köln einen Umsatzrückgang bislang verneint hat. Tatsächlich haben wir noch keine Zahlen dazu“, sagteHeinrich Remagen.

Längere Schonfrist gefordert

Zudem hätte die Stadt die neuen Regelungen für Nicht-Kölner schlecht kommuniziert. Daher plädiert City Marketing dafür, ab dem 1. April 2008 eine verlängerte Schonfrist über sechs Monate fürAusländer gewähren zu lassen, innerhalb welcher sie noch eine Plakette erwerben können. Für Kölner  bzw. Nicht-Kölner selbst solle diese Schonfrist zwei Wochen betragen. Überhaupt hält die Interessengemeinschaft es für unverhältnismäßig, dass es ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei Flensburg geben soll: „Dass jemand keine Plakette hat, ist vergleichbar damit, dass jemand seinen Führerschein nicht bei sich trägt“, meint Rechtsanwalt Michael Burger. Generell müsse der Bußgeldkatalog vom Gesetzgeber überprüft werden.

Schlechte Beschilderung

Auch die Umweltzone in der Innenstadt nicht ausreichend gekennzeichnet und teilweise auch falsch platziert. Insbesondere an Park & Ride Plätzen fehlten Hinweise darauf. So sei etwa die Einfahrt wie am Clevischen Ring in die Zone unausweichbar. Ebenso seien Fahrer oder Unternehmer, die darauf angewiesen seien, selbst in die Innenstadt zu fahren oder beliefert zu werden.

Alternativen
Als Alternative schlägt City Marketing vor, die Plaketten direkt durch Politessen verkaufen zu lassen. „Anfang des Jahres wurde uns eine Zusage von der Stadt erteilt. Passiert ist aber bis jetzt noch nichts“, sagt Remagen. Darüber hinaus müssten Maßnahmen zur Stauvermeidung wie die Vorrangschaltung der KVB-Bahnen oder die Abschaffung der Grünen Welle noch mal geprüft werden. Ebenso solle die Frage geprüft werden“ Wer darf wann wie belangt werden?“ Beispielsweise gelte das Knöllchen, dass eine Politesse einem parkenden Auto gibt, das ohne Plakette in der Umweltzone steht, als ungültig. „Bei Einfahrten in die Umweltzone müsste die Polizei auch Mitarbeiter dort aufstellen, die stattdessen die fahrenden Autos daraufhin überprüft“, sagt Anwalt Michael Beuger. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Polizei dafür Mitarbeiter abstellt.“ Im Gegensatz zur Polizei sei das Ordnungsamt nur für den ruhenden Verkehr zuständig. Verboten ist aber das Fahren ohne Plakette in der Umweltzone.

Internetblog für Diskussionen
"Wir müssen erstmal diese Anordnung abschaffen und dann gucken, wie wir das Problem am besten in den Griff bekommen", meint Remagen.  Im Fall einer Klage müsste noch ein Kläger gefunden werden. Die Interessenvertretung kann als Verband selbst keine Klage einreichen. "Zunächst würden wir bei der Stadt Widerspruch gegen die Anordnung der Umweltzone einlegen. Hierzu würden wir eine oder mehrere Stellen im Stadtgebiet aussuchen, an denen das jeweilige Verkehrsschild aufgestellt wurde. Das Aufstellen des Verkehrsschildes stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den der Widerspruch zulässig ist", erklärt Anwalt Michael Beuger. "Da der Widerspruch selbst aber nicht dazu führt, dass das Verbot des Einfahrens in die Umweltzone ohne Plakette aufgehoben wird, müsste geprüft werden, ob gleichzeitig bei dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilantrag gestellt wird, mit dem die Umweltzone vorläufig außer Kraft gesetzt werden könnte und zwar so lange, bis endgültig über den Widerspruch entschieden ist", erläutert Anwalt Michael Beuger das Prozedere weiter. Um mit den Bürgern über die Umweltzone hat City Marketing unter www.city-marketing-koeln.de/blog heute auch einen Internetblog eingerichtet.

Nadin Hüdaverdi für report-k.de/ Kölns Internetzeitung