Internetbekanntschaft mit HIV infiziert – Fahndung erfolgreich
Wie berichtet ermittelt die Polizei Köln gegen einen vermeintlichen Westafrikaner wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Ihm wird vorgeworfen, eine Frau, die er im April 2006 im Internet kennen gelernt hatte, mit dem HIV-Virus infiziert zu haben. Nach der Veröffentlichung des Fahndungsfotos gingen bei der Polizei insgesamt sechs Hinweise auf einen im Kreis Düren lebenden Mann ein. Drei der Hinweise kamen von Behörden – drei Hinweise von Privatpersonen. Gestern Nachmittag wurde der legal in Deutschland lebende 25-Jährige an seinem Wohnort im Kreis Düren von Polizisten aufgesucht. Sein Aussehen stimmt mit dem Aussehen des Mannes auf dem Fahndungsfoto überein. Eine Vernehmung des Mannes sowie weitere Ermittlungen auf Grundlage der heute durchgeführten erkennungsdienstlichen Behandlung werden klären, ob es sich bei dem 25-Jährigen zweifelsfrei um den gesuchten Überträger des gefährlichen Virus handelt. Der 25-Jährige wurde vorsorglich über strafrechtliche Folgen des ungeschützten Geschlechtsverkehrs in Kenntnis einer eigenen HIV-Infektion aufgeklärt. Da er bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist und auch keine Haftgründe vorliegen, wurde er nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt. Den Artikel vom 05.02.2008 finden sie hier >>>

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17-Jährige hatte 35 Gramm Heroin in ihrer Manteltasche
Gestern Mittag wurde eine 17-Jährige und ihr 24-jähriger Begleiter im Kölner Hauptbahnhof von Bundespolizeibeamten überprüft und wegen dem Besitz von 35,2  Gramm Heroin vorläufig festgenommen. Die Beiden kamen gegen 13.00 Uhr mit dem Thalys 9417 im Kölner Hauptbahnhof an. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 24-Jährige hinreichend wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Eigentums-und Körperverletzungsdelikten polizeilich bekannt ist. Bei der weiteren Überprüfung fanden die Beamten in der Manteltasche der jungen Frau einen Beutel mit Heroin. Gegen die bis zu diesem Zeitpunkt polizeilich unbekannte Jugendliche wurde ein Ermittlungsverfahren wegen dem Besitz von verbotenen Betäubungsmitteln eingeleitet. Eine Tatbeteiligung des 24-Jährigen konnte nicht erhärtet werden. Nach Sicherstellung der Drogen und Feststellung ihrer Personalien durften sie ihre Fahrt in Richtung Süddeutschland fortsetzen.
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[nh; Quelle: ots]